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deutscher Regierungsdirektor Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Josef Schüßlburner (* 1954 in Geratskirchen) ist ein deutscher Jurist, Beamter und Publizist.
Schüßlburner studierte nach dem Abitur am Humanistischen Gymnasium in Straubing Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg und der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Im Anschluss war er wissenschaftlicher Mitarbeiter an der juristischen Fakultät der Universität des Saarlandes in Saarbrücken.
1985 wurde er in den höheren Verwaltungsdienst des Bundes eingestellt. Er war dann von 1987 bis 1989 beim Generalsekretariat der Vereinten Nationen, New York, im Referat für Völkerrechts-Kodifikation tätig. Später war er im Bundesverkehrsministerium tätig. Von 1997 bis 1999 war er als nationaler Experte für Rechtsfragen des Luftverkehrs mit Schwerpunkt Gesetzgebung zur Europäischen Kommission in Brüssel abgeordnet.
Im September 2007 berichteten verschiedene Tageszeitungen, dass Schüßlburner in der rechtsextremen Szene tätig sei.[1] Daraufhin wurde er vom Dienst beurlaubt.[2][3] Er ist seit Dezember 2007 zum Eisenbahn-Bundesamt abgeordnet.
2014 war Schüßlburner als Vertreter des Bundes bei den Verhandlungen mit der Deutschen Bahn zu der „Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung“ eingesetzt.[4] Die Fraktion DIE LINKE hat daraufhin eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung geschickt, in deren Antwort die Bundesregierung das Mitwirken von Schüßlburner nicht bestätigen wollte.[5]
Schüßlburner gilt als zur Neuen Rechten gehörig[6] und hat wiederholt Beiträge in neurechten und rechtsextremen Medien publiziert. Er publizierte zu juristischen und politischen Themen, die sich hauptsächlich kritisch mit vorherrschenden politischen Ideologien auseinandersetzen. Seine Themen weisen eine weite Bandbreite auf, die vom Wettbewerbsrecht über Verfassungsgeschichte und politische Geographie zu religionswissenschaftlichen Fragestellungen reicht.
Schüßlburner, der hauptsächlich in rechtskonservativen (Criticón), beziehungsweise rechtsextremen (Staatsbriefe oder Aula) Zeitschriften veröffentlicht hat, wendet sich gegen die „Bewältigung“ (des Zweiten Weltkriegs) als Zivilreligion der Bundesrepublik Deutschland, da diese mit Tabuisierung und Neurotisierung die politische Freiheit gefährde. Er kritisiert vehement den in Deutschland praktizierten Verfassungsschutz und sieht diesen primär als Beschützer einer Staatsideologie, die etwa durch Ausblendung der „maßgeblichen sozialistischen Aspekte des Nationalsozialismus“ der politischen Linken eine moralische Machtprämie gewähre, die gerade die 68er-Linke nicht verdiene. Außerdem hat er verschiedene kritische Analysen über linke Ideologeme und Beiträge zur Bewältigung linker Vergangenheit veröffentlicht.
In seinen Augen selbsterfahrene politische Verfolgung bestärkte Schüßlburner darin, entschieden für die Verwirklichung der „unbegrenzten Meinungsfreiheit“ und damit des vollen politischen Pluralismus in der Bundesrepublik einzutreten. So fragte er in seiner Publikation „Kampfinstrument Antisemitismus-Vorwurf: Vom ‚Verfassungsschutz‘ zur Staatsreligion“, warum Antisemitismus nicht als freie Meinungsäußerung gestattet sei, und setzte sich 2006 dafür ein, dass in Deutschland wieder das Hakenkreuz gezeigt oder der Holocaust geleugnet werden dürfe.[7]
Seine langjährige Tätigkeit als Stammautor in einem „organisationsunabhängigen Publikationsorgan des intellektuellen Rechtsextremismus“ (Staatsbriefe) hatte eine namentliche Erwähnung im Verfassungsschutzbericht von 2003 zur Folge.
Das wesentliche politische Anliegen von Schüßlburner kann seiner Veröffentlichung dem Buch Demokratie-Sonderweg Bundesrepublik, entnommen werden. Das Werk bezieht kritisch Stellung zu der Art und Weise wie Demokratie und ihre Herrschaftsstrukturen in Deutschland gelebt werden.
Schüßlburner positioniert sich klar gegen die von ihm so betitelte „wehrhafte Demokratie“, die mit ihrer gegen politische Ideologien gerichteten Parteiverbote und den daraus abgeleiteten zahlreichen Parteiverbotssurrogaten und Konnexinstituten einen bundesdeutschen Sonderweg darstelle. Nationalliberale und Konservative seien seit den Zeiten der alliierten Besatzungsherrschaft nach Schüßlburner die Hauptopfer dieses Sonderweges.
Als geeigneter Rahmen, um eine tatsächlich freie Demokratie zu erreichen, erscheint Schüßlburner das Recht zur Verfassungsschöpfung nach dem Schlussartikel des Grundgesetzes, die die erheblichen – auch finanzwirtschaftlichen – Unzulänglichkeiten des Grundgesetzes überwinden, das Prinzip der Volkssouveränität für die Deutschen neu entdecken und gegen die zu Einbindungszwecken entwickelte theokratische Verfassungssouveränität durchsetzen könne. Die Weimarer Reichsverfassung kann nach Schüßlburners Auffassung eine Grundlage hierfür sein.
Schüßlburner arbeitet auf Annahmen, die den Ausführungen von Samuel P. Huntington in seinem Buch Clash of Civilisations verwandt sind, in dem Huntington die These vertritt, dass die Nationalstaaten im 21. Jahrhundert als zentrale politische Akteure ausgedient haben und dass es im Rahmen der Globalisierung weltweite gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Muslimen und Nichtmuslimen geben wird.
Angeblich gehen die Betrachtungen Schüßlburners auf die altgriechische Ethnographie zurück und soll an deren Fragestellungen angelehnt sein. Danach lässt sich Demokratie sinnvollerweise, auch bei ökonomischer Betrachtung, im Ergebnis nur als Nationalstaat verwirklichen, während die Verknüpfung von Internationalismus („Weltinnenpolitik“) mit dem demokratischen Gedanken notwendigerweise auf die Fortschreibung eines transformierten Totalitarismus hinauslaufen würde. Das Eintreten für den normalen bzw. normalisierten demokratischen Nationalstaat in Deutschland – im Sinne Schüßlburners – erfordere zur Förderung des weltweiten Pluralismus die „Wiedergewinnung wesentlicher Aspekte der deutschen politischen und kulturellen Geistestradition und die Neuerschließung außenpolitischen Denkens, einschließlich der modifizierten Rückkehr zum klassischen Völkerrecht bei Abgrenzung zu den seit dem Versailler Vertrag eingetretenen Entwicklungen“. Der durch sein gefordertes „demokratische Nationalstaatskonzept“ sich zwingend ergebende „Staatenpluralismus“ würde nach Schüßlburner das Ausmaß an Außenpolitik eher erhöhen als vermindern.
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