Loading AI tools
Sonderform der Pacht, geregelt in § 11 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die Jagdpacht ist in Deutschland ein schuldrechtlich gegenseitiger Vertrag im Sinne des BGB (§ 581). Auf ihn finden daher grundsätzlich die Vorschriften über die Miete (§§ 535ff.) Anwendung. Die Jagdpacht[1] ist eine Sonderform der Pacht und ist in § 11 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) geregelt.
Jagdrechtlich unmittelbarer Gegenstand des Jagdpachtvertrages ist das Jagdausübungsrecht. Jagdpachtverträge müssen schriftlich geschlossen werden. Die Mindestdauer[2] beträgt meist neun bis 12 Jahre, bei Hochwildjagden nach Landesrecht auch mehr. Beginn und Ende der Pachtdauer sollen mit dem Jagdjahr zusammenfallen (1. April bis 31. März). Es gibt eine landesgesetzlich festgelegte Pächterhöchstzahl und eine gesetzliche Pachthöchstfläche von 1000 Hektar pro Pächter (Ausnahmen, z. B. in Bayern stellt der Alpenraum/Hochgebirge mit Vorbergen dar: Hier Höchstpachtfläche 2000 ha). Die gepachtete Fläche wird in den Jagdschein eingetragen. Mehrere gleichberechtigte Mitpächter können das Revier intern in Pirschbezirke aufteilen.
Jagdpachtverträge sind Verträge zwischen einer Jagdgenossenschaft oder dem Grundeigentümer einer Eigenjagd auf der einen Seite, und einem oder mehreren Pächtern auf der anderen Seite. Jagdpächter kann nur eine natürliche Person sein, die jagdpachtfähig ist, was bedeutet, dass sie seit mindestens drei Jahren einen Jahresjagdschein besitzt.
Seamless Wikipedia browsing. On steroids.
Every time you click a link to Wikipedia, Wiktionary or Wikiquote in your browser's search results, it will show the modern Wikiwand interface.
Wikiwand extension is a five stars, simple, with minimum permission required to keep your browsing private, safe and transparent.