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deutscher Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Jürgen Damrau (* 27. Dezember 1937 in Koblenz) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und ehemaliger Hochschullehrer.
Damrau nahm 1957 nach seinem Abitur an der Darmstädter Justus-Liebig-Schule das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Marburg auf. 1961 legte er dort sein Erstes Juristisches Staatsexamen ab. 1963 wurde er mit einer von Horst Bartholomeyczik betreuten erbrechtlichen Arbeit von der Universität Mainz zum Dr. iur. promoviert. Nach seinem anschließenden Referendariat legte Damrau 1966 auch sein Zweites Staatsexamen ab und arbeitete in der Folge bis 1977 als Richter am Landgericht Darmstadt. 1974 schloss er parallel zu seiner Tätigkeit in der Justiz seine von Otto Mühl betreute Habilitation ab und erhielt die Venia legendi für die Fächer Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Handelsrecht, Internationales Privatrecht und neuere deutsche Privatrechtsgeschichte. 1977 wurde er Professor an der Universität Konstanz, wo er bis zu seiner Emeritierung 2001 einen ordentlichen zivilrechtlichen Lehrstuhl innehatte. Nach seiner Emeritierung war Damrau vorübergehend als Rechtsanwalt tätig.
Sein Forschungsschwerpunkt lag vor allem im Familien- und Erbrecht. Zudem erlangte er in Fachkreisen Bekanntheit durch seine Kommentierungen im Soergel.
Jürgen Damrau wurde während seines Studiums Mitglied der Burschenschaft Teutonia Königsberg-Germania Greifswald zu Marburg und der Burschenschaft Germania Halle zu Mainz. Als Professor in Konstanz gehörte er zu den Gründern der Burschenschaft Rheno-Alemannia Konstanz.[1]
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