Der Ausschuss für Inneres und Heimat (kurz: Innenausschuss) ist ein ständiger Ausschuss des Deutschen Bundestages. Auch in den Landesparlamenten der deutschen Länder gibt es einen Innenausschuss, ebenso wie der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres im Europaparlament besteht.

Aufgaben

Der Innenausschuss belegt bei seinen Zuständigkeiten in besonderer Weise die Parallelität von Regierungs- und Parlamentsorganisation. So wie das Bundesministerium des Innern und für Heimat innerhalb der Bundesregierung sämtliche Angelegenheiten der Innenpolitik und der Bundesverwaltung wahrnimmt, die nicht ausdrücklich einem anderen Bundesministerium zugewiesen sind, kümmert sich der Innenausschuss innerhalb des Deutschen Bundestags ebenfalls um alle Aspekte der Innenpolitik und der Verwaltung des Bundes, für die kein anderer Bundestagsausschuss die Federführung hat.

Die Bandbreite der Zuständigkeiten umfasst danach im Wesentlichen folgende Themen:

Oft ist der Innenausschuss aber auch bei solchen Vorgängen mitberatend tätig, die von anderen Ausschüssen hauptsächlich betreut werden. Dies trifft z. B. besonders auf Gesetzesvorhaben zu, die im Rechtsausschuss beheimatet sind. Hier gibt es – etwa bei der Kriminalitäts- und Korruptionsbekämpfung – immer wieder Überschneidungen. Hierzu gibt der Innenausschuss seine Empfehlungen an den federführenden Ausschuss.

In seinen Sitzungen lässt sich der Innenausschuss regelmäßig vom Bundesinnenministerium über die Tagungen der Justiz- und Innenminister der Europäischen Union unterrichten. Ohnehin nehmen die Dokumente und Unterrichtungen der Europäischen Gremien immer größeren Raum in den Beratungen des Innenausschusses ein. Ergebnis der Erörterungen kann die Aufforderung an die Bundesregierung sein, den Standpunkt des Parlaments in den europäischen Entscheidungsprozess einzubringen. Anlass für eingehende Befassungen sind immer wieder die Berichte der Bundesregierung etwa zur Bundesstatistik, zur Tätigkeit des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, zur Behandlung der Stasi-Unterlagen, zur Beamtenversorgung, zur Arbeit des Verfassungsschutzes und nicht zuletzt zur Kriminalitätsentwicklung. Besonders gefordert ist der Innenausschuss bei aktuellen Ereignissen, die die Innere Sicherheit betreffen.

Geschichte

Der Ausschuss wurde in der ersten Wahlperiode des Deutschen Bundestages als Ausschuss für Angelegenheiten der inneren Verwaltung eingerichtet. 1957 wurde er in Ausschuss für Inneres umbenannt und von 1965 bis 2017 trug er den Namen Innenausschuss. Seit der 19. Legislaturperiode lautet seine Bezeichnung Ausschuss für Inneres und Heimat.

Mitglieder

Mitglieder in der 18. Legislaturperiode

Im 18. Bundestag setzte sich der Innenausschuss aus 37 Mitgliedern zusammen, davon 18 von der CDU/CSU, 11 von SPD, 4 von der Linkspartei und 4 von Bündnis 90/Die Grünen. Vorsitzender war Ansgar Heveling (CDU), sein Stellvertreter war Frank Tempel (Die Linke) Die Mitglieder ohne ihre Stellvertreter waren:[1]

Mitglieder in der 19. Legislaturperiode

Im 19. Bundestag setzte sich der Ausschuss für Inneres und Heimat aus 46 Mitgliedern zusammen, davon 16 von der CDU/CSU, 10 von der SPD, 6 von der AfD, 5 von der FDP, 4 von der Linkspartei, 4 von Bündnis 90/Die Grünen sowie ein fraktionsloser Abgeordneter als beratendes Mitglied. Vorsitzende war Andrea Lindholz (CSU), ihr Stellvertreter ist Jochen Haug (AfD) Die Mitglieder ohne ihre Stellvertreter waren:[2]

Mitglieder in der 20. Legislaturperiode

Ausschussvorsitzende

Stellvertretende Ausschussvorsitzende

Einzelnachweise

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