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österreichischer Zeuge Jehovas Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Hermann Göschler (* 20. Februar 1915 in Freundsam; † 1. Dezember 1939 in Berlin-Plötzensee) war ein österreichischer Zeuge Jehovas, der unter der nationalsozialistischen Diktatur als Kriegsdienstverweigerer hingerichtet wurde.
Hermann Göschler wurde am 20. Februar 1915 in der Ortschaft Freundsam in Österreich als Sohn des Landwirtes Josef Göschler und seiner Frau Anna Göschler geboren. Nach dem Besuch der Volksschule in Gradenegg erlernte er das Sattler- und Tapezierhandwerk in St. Veit an der Glan.
Im Jänner 1936 bekam er mit der Bauerntochter Mathilde Pirker einen unehelichen Sohn. Eine Heirat scheiterte aus finanziellen Gründen.
Im Mai 1936 trat er aus der Katholischen Kirche aus; um diese Zeit schloss er sich den Zeugen Jehovas an.
Als Zeuge Jehovas verweigerte Hermann Göschler den Kriegsdienst aus Gewissensgründen. Schon im Ständestaat wurde er 1936 zu einer Geldstrafe und 1937 zu einer Haftstrafe verurteilt, weil er unter Berufung auf das biblische Gebot „du sollst nicht töten“ den Wehrdienst verweigerte.[1]
Nach Verbüßung der Haftstrafe drohte ihm für den Fall einer weiteren Verweigerung eine neuerliche Haftstrafe. So diente er ab Juni 1937 im österreichischen Heer bzw. für die letzten Monate seines Grundwehrdienstes 1938 in der Wehrmacht. Dort erlangte er den Dienstgrad eines Oberschützen.
Ende August 1939 schuf man im Deutschen Reich durch die Kriegssonderstrafrechtsverordnung die Möglichkeit, Wehrdienstverweigerung mit der Todesstrafe zu ahnden. Dennoch kam Göschler bei Ausbruch des Zweiten Weltkriegs der Einberufung zur Wehrmacht nicht nach. Auch wenn er sich in Friedenszeiten nach anfänglicher Verweigerung zur Ableistung des Grundwehrdienstes durchgerungen hatte, kam aus Gewissensgründen ein Einsatz im Krieg für ihn nicht in Frage. Er wurde in Klagenfurt verhaftet und in Völkermarkt inhaftiert und brutal geschlagen. Danach wurde er nach Berlin überführt, wo am 11. November 1939 vor dem Reichskriegsgericht gegen ihn Anklage erhoben wurde. Am 22. November erging das Todesurteil.
Am 24. November 1939 wurde er in die Strafanstalt Berlin-Plötzensee eingeliefert, wo die Hinrichtung durch das Fallbeil am 1. Dezember 1939 erfolgte.
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