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deutscher Jurist Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Hans Stoll (* 4. August 1926 in Freiburg im Breisgau; † 8. November 2012 ebenda) war ein deutscher Rechtswissenschaftler.
Stoll wuchs in Tübingen auf, wo sein Vater Heinrich Stoll seit 1927 Ordinarius für Bürgerliches Recht und römisches Recht war. Nach dem Jurastudium in Tübingen und Freiburg legte er 1948 und 1952 seine beiden Staatsexamina ab und promovierte 1954 in Tübingen bei Hans Dölle. In Tübingen schloss er sich der Akademischen Verbindung Igel zu Tübingen an. Von 1955 war er Referent im Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Tübingen. Mit dessen Sitzverlegung nach Hamburg wechselte Stoll ebenfalls nach Hamburg und wurde 1959 an der Universität Hamburg bei Hans Dölle habilitiert. Ab 1960 war er Ordinarius an der Universität Bonn, 1965 wurde er zum Ordinarius für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an die Universität Freiburg berufen. Er war dort Direktor des Instituts für Ausländisches und Internationales Privatrecht. Sein Forschungsschwerpunkt lag auf dem Gebiet des vergleichenden Zivilrechts und insbesondere des Internationalen Sachen- und Schadensersatzrechts. 1994 wurde Stoll emeritiert. Zu seinem 75. Geburtstag wurde ihm eine umfangreiche Festschrift gewidmet.
Personendaten | |
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NAME | Stoll, Hans |
KURZBESCHREIBUNG | deutscher Jurist |
GEBURTSDATUM | 4. August 1926 |
GEBURTSORT | Freiburg im Breisgau |
STERBEDATUM | 8. November 2012 |
STERBEORT | Freiburg im Breisgau |
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