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Das Hagenbach-Bischoff-Verfahren ist eine Methode der proportionalen Repräsentation (Sitzzuteilungsverfahren), wie sie z. B. bei Wahlen mit dem Verteilungsprinzip Proporz (siehe Verhältniswahl) benötigt wird, um Wählerstimmen in Abgeordnetenmandate umzurechnen. Das Hagenbach-Bischoff-Verfahren ist ein vom Schweizer Physiker Eduard Hagenbach-Bischoff (1833–1910) entwickelter Algorithmus des D’Hondt-Verfahrens. Diese Art der Beschreibung des D’Hondt-Verfahrens findet sich u. a. im Schweizer Bundesgesetz über die politischen Rechte (SR 161.1, Art. 40 f.), das bei den Nationalratswahlen Anwendung findet. Aufgrund ihrer Berechnungsschritte, nach denen wie bei Quotenverfahren im ersten Schritt jeder Partei Sitze entsprechend ihrer abgerundeten Quote zugeteilt und danach die verbleibenden Restsitze verteilt werden, wird sie auch als Quasi-Quotenverfahren bezeichnet.
usw.
Angenommenes Wahlergebnis:
Zu verteilende Sitze: 10
Partei Stimmen A 4160 B 3380 C 2460
Schritt 1: Grundverteilung
Verteilungszahl = (4160+3380+2460)/(10+1) = 10000/11 aufgerundet = 910
(Im Falle eines ganzzahligen Quotienten wird dieser um 1 erhöht.)
A: 4160/910 = 4.57 nach unten gerundet = 4 B: 3380/910 = 3.71 nach unten gerundet = 3 C: 2460/910 = 2.70 nach unten gerundet = 2
D. h., im ersten Schritt werden 4+3+2=9 Mandate verteilt.
Schritt 2: Berechnung der Höchstzahlen für den nächsten Sitz
A: 4160/5 = 832 B: 3380/4 = 845 (höchste Zahl) C: 2460/3 = 820
Den nächsten (letzten) Sitz erhält Partei B.
Verteilung: A:4 - B:4 - C:2
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