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aufgeblasenes Gebilde aus luftdichtem Gewebe zum Hüpfen Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Eine Hüpfburg, Springburg oder Luftburg ist ein Gebilde aus luftdichtem Gewebe, das mit Hilfe von Druckluft aufgeblasen werden kann. Es gibt die verschiedensten Formen, Farben und Größen.
Meist findet man Hüpfburgen auf Festen oder Veranstaltungen. Mittlerweile gibt es ganze Hüpfburgenparks, in denen Kinder sich austoben können.
Gewöhnlich werden Hüpfburgen barfuß oder mit Socken betreten, da spitze Teile an Schuhen das Gewebe verletzen könnten. Dies beugt aber auch Verschmutzungen vor und verlängert so das Leben einer Hüpfburg (vgl. Porosität)
Aufgrund der Gummi-Hohlraum-Architektur können die Strukturen aufgeblasen durchaus 10 × 10 × 10 Meter groß werden. Im Ruhezustand sind sie jedoch leicht im Kofferraum eines Kombi-PKW o. ä. zu transportieren.
Da einfache Nähte beim Zusammenfügen der Teile verwendet werden, entweicht konstant Luft aus einer Hüpfburg. Dies würde die Burg schnell wieder schlaff werden lassen. Daher wird während des Betriebes ausreichend Luft nachgeführt und die Hüpfburg so in Form gehalten.
Idealerweise legt man eine Plane zum Schutz unter die Burg. Nun wird das Gebläse angeschlossen, das die Burg aufbläst. Da Hüpfburgen relativ leicht sind, wird Rasen bei Standzeiten unter einem Tag kaum beeinträchtigt und kann sich gut erholen.
Hüpfburgen sind wegen ihrer Größe und ihres geringen Gewichtes anfällig gegen Wind. Daher sind sie mit Heringen und Seilen vor der Benutzung zu sichern.
Die Burg ist über die komplette Betriebszeit hinweg zu beaufsichtigen. Hierzu erging ein Urteil des Landgerichts Köln.
„Die Eltern eines Kindes, welches auf einem Pfarrfest aus einer Hüpfburg geschleudert wurde und durch den harten Fall auf den Asphalt mehrere Zähne verlor, verklagten die Veranstalter auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Das LG Köln sprach der Klägerin 40.000 Euro zu, da die Hüpfburg nicht durchgehend beaufsichtigt wurde, und so der Betreiber seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachkam.“
Hüpfburgen sind technisch mit Traglufthallen verwandt.
Das verwendete Material kann schwer entflammbares, beschichtetes PVC-Polyestergewebe sein. Die Nähte bestehen aus doppelt vernähtem (an stärker beanspruchten Stellen vierfach, z. T. besonders verstärktem) abrieb- und fäulnisbeständigem Polyester- oder Nylonfaden.
In Deutschland gibt es die CE-Kennzeichnung sowie das GS-Siegel, welches unter anderem eingehaltene Sicherheitsvorschriften für Spielzeug und Geräte im Freien bescheinigt. Diese Siegel gelten allerdings nur für privat genutzte Hüpfburgen. Bei kommerziell betriebenen Burgen ist eine Prüfung nach DIN EN14960 in Deutschland nicht Pflicht. Diese DIN EN14960 betrifft europaweit die sicherheitstechnischen Anforderungen und Prüfverfahren; Deutsche Fassung EN 14960-1:2019 Ausgabe 2020-04 Aufblasbare Spielgeräte
Des Weiteren berufen sich Hersteller bei der Qualität unter anderem auf die Inflatable Play Manufacturers Association und den ETIS-7-Standard von der Britischen Gesundheits- und Sicherheitskommission Health and Safety Executive. Der Etis-7-Standard wurde zurückgezogen und seitdem gibt es Tests und Siegel der Inflatable Play Association.
Endkunden, also Veranstalter von Festen, mieten Hüpfburgen in der Regel tageweise für die Dauer eines Events an. Eine Standard-Hüpfburg (ca. 4 × 4 m) kostet im Verleih rund 300 bis 500 Euro pro Tag inklusive Aufbau und Betreuung.
Der Kaufpreis für eine Standard-Hüpfburg liegt bei rund 2.000 bis 5.000 Euro. Ebenfalls zu beachten ist der spätere Aufwand für Lagerung, Pflege und Wartung. Größere Unternehmen, die im Sponsoring aktiv sind oder deren Marketing-Aktivitäten oder Aktionen zur Verkaufsförderung beinhalten, lassen individuelle Hüpfburgen und Inflatables herstellen, die in den Unternehmensfarben gestaltet sind oder deren Formgebung Produkte nachbildet.
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