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Eine Blindenbibliothek oder Blindenbücherei ist eine Bibliothek, die für Blinde und Sehbehinderte geeignete Medien zur Ausleihe bereithält, vor allem Bücher und Zeitschriften in Blindenschrift (Punktschrift nach Louis Braille) oder mit Großdruck sowie Hörmedien (Schallplatten, Hörkassetten, Audio-CDs oder als DAISY-Hörbuch).
Die Nutzer können sich die Medien durch die weltweit gültige Portofreiheit für Blindensendungen von den Blindenbüchereien kostenlos zusenden lassen. Blinde und sehbehinderte Menschen bezahlen bei manchen Blindenbüchereien eine einmalige Einschreibgebühr oder einen jährlichen Mitgliederbeitrag. Andere Blindenbüchereien sind kostenlos.
Die erste öffentliche Blindenbücherei mit Druckerei, die Deutsche Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig (DZB) in Deutschland, wurde 1894 in Leipzig gegründet. Hier werden seit 1956 auch Hörbücher produziert.
Die im Jahr 1957 gegründete Süddeutsche Blindenhör- und Punktschriftbücherei in Stuttgart musste 2004 aus wirtschaftlichen Gründen geschlossen werden.[1]
Weitere Blindenbüchereien im deutschsprachigen Raum gibt es in
Im September 2004 wurde die Mediengemeinschaft für blinde und sehbehinderte Menschen e. V. (MediBuS), ein Zusammenschluss der Blindenbüchereien im deutschsprachigen Raum, gegründet.
In den 1950er Jahren wurden die ersten Hörbücher für Blinde produziert. Die Erfindung der Vinyl-Schallplatte machte das neue Medium möglich. Erst mit der Einführung der Kompakt-Kassetten und später Audio-CDs wurden die Hörbücher so „handlich“, dass sie in großer Zahl ohne Transportschäden per Post verschickt werden konnten.
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