Finowmaß

Standardmaß für Binnenschiffe aus dem XIX. Jahrhundert Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Finowmaß

Das Finowmaß oder Finowkanalmaß war das erste standardisierte Binnenschiffmaß. Die darin enthaltenen Abmessungen wurden 1845 von der preußischen Regierung als die maximal zulässigen verordnet. Die künftig gebauten Schiffe durften nicht länger als 40,20 m und nicht breiter als 4,60 m sein. Bei 1,40 m Tauchtiefe betrug die Tragfähigkeit 170 Tonnen.[1] Diese Maße entsprachen den zur damaligen Zeit erneuerten Schleusen im Finowkanal in den bereits 1821 für alle märkischen Wasserstraßen festgelegten einheitlichen Abmessungen.[2] In den zweiten Schleusen, die in den 19 Staustufen im Finowkanal und in Oranienburg 1874 bis 1885 gebaut wurden, waren die Abmessungen leicht größer.[3] Daraus wurde das Groß-Finowmaß abgeleitet.

Weitere Informationen Groß-Finowmaß ...
Finowmaß Groß-Finowmaß
Länge 40,2 m 41 m
Breite 4,60 m 5,10 m
Tiefgang 1,40 m 1,75 m
Tragfähigkeit 170 t 270 t
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Finowmaßkahn Alter Fritz im Ziegeleihafen Mildenberg

Sie sind noch heute wichtig für die Planung von Kanälen und Schleusen, das Groß-Finowmaß entspricht der Kategorie I der Binnenwasserstraßen.

Das Finowmaß war maßgeblich für die Spezifikation der Binnenschiffsklasse I östlich der Elbe.

Literatur

  • Pestalozziverein der Provinz Sachsen. Die Provinz Sachsen in Wort und Bild. I. Band. Verlag von Julius Klinkhardt, 1902, S. 95 ff.
  • Hans-J. Uhlemann: Berlin und die Märkischen Wasserstraßen. transpress Verlag, Berlin, div. Jahrgänge, ISBN 3-344-00115-9
  • Herbert Sterz: Havelschifffahrt unterm Segel. Verlag MEDIA@VICE, Pritzwalk 2005, ISBN 3-00-016065-5

Einzelnachweise

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