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Fünfte Fruchtfolge, teils auch goldene Fruchtfolge,[1][2] ist eine deutsche Redewendung und bezeichnet bei der baurechtlichen Umwidmung von landwirtschaftlich genutzten Bodenflächen in Bauland sowohl die dadurch in aller Regel eintretende Steigerung des Bodenwerts betroffener Flächen als auch den Erlös bzw. Mehrerlös, der sich beim Verkauf solcher Flächen erzielen lässt.
Der Begriff fünfte Fruchtfolge bezieht sich auf die „vier Fruchtfolgen“ der früheren Vierfelderwirtschaft in der Landwirtschaft; er beschreibt in ironischer Weise den Verkauf von zu Bauland umgewidmeten, vormaligen landwirtschaftlichen Flächen als „fünfte Fruchtfolge (Ernte)“ des Landwirts bzw. Grundstücksverkäufers. Dabei wird oft die Bezeichnung „Ackerland“ mit „landwirtschaftlich genutzten Bodenflächen“ gleichgesetzt.
Ausgangspunkt für die Bezeichnung als goldenen Fruchtfolge ist die bei Umwidmungen von Acker- zu Bauland in aller Regel auftretende, deutliche und teils auch exorbitante Wertsteigerung der davon betroffenen Grundstücke. Der am Immobilienmarkt erzielbare Bodenpreis für Bauland, der üblicherweise als Quadratmeterpreis angegeben wird, beträgt meist ein Vielfaches des Preises für landwirtschaftlich genutzte Bodenflächen; Wertsteigerungen von mehreren Tausend bis mehreren Zehntausend Prozent sind nicht selten.
Die Redewendung steht im Zusammenhang mit der Entstehung von Trabantenstädten und -siedlungen, zu denen es in den 1960er- und 1970er-Jahren unter den Wachstumsschüben der entstandenen Wirtschaftswunder-Gesellschaft kam, sowie mit Bebauungen im „Speckgürtel“ der Städte und Gemeinden. Außerdem kommt der Begriff vor im Zusammenhang mit Wohnungs- und Siedlungsbau im Zuge der „Stadt-Land-Flucht“ sowie bei Schaffung von großflächigen Einzelhandels- und Gewerbebetrieben, die innerhalb der Stadtkerne kaum mehr möglich sind. All diese Bebauungen entstanden und entstehen oft „auf der grünen Wiese“, das heißt auf Bodenflächen, die zuvor nicht zum Siedlungsbereich der Stadt oder der Gemeinde gehörten und meist landwirtschaftlich genutzt wurden.
Im weiteren Sinne werden mit der Redewendung auch solche Handlungen und Entscheidungen von Dritten bezeichnet, die in vergleichbarer Weise eine einseitig begünstigende Wirkung entfalten. Der Begriff ist negativ konnotiert und wird gebraucht, wenn jemand infolge einer Handlung eines Dritten einen erheblich größeren Vorteil bzw. Gewinn als normalerweise üblich einstreichen kann, ohne dass er dafür eine konkrete Gegenleistung erbringt.
„Wenn daraus Bauland wird, steigt der Wert von 50 Pfennig auf bis zu 150 Mark – Kenner nennen das ‚die fünfte Fruchtfolge‘.“
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