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europäische Zentralbankhierarchie Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) besteht aus der Europäischen Zentralbank (EZB) und den nationalen Zentralbanken (NZB) aller Staaten der Europäischen Union. Die Einführung des ESZB im Rahmen der dritten Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion wurde im Vertrag von Maastricht 1992 beschlossen und am 1. Januar 1999 durchgeführt.
Die Funktionsweise und Ziele des ESZB sind in Art. 127 ff. AEU-Vertrag sowie in der ESZB-Satzung geregelt, die dem AEU-Vertrag als Protokoll Nr. 4 angehängt ist. Das geldpolitische Primärziel des ESZB ist die Gewährleistung von Preisniveaustabilität. Falls dieses erreicht ist, soll es als Sekundärziel die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Europäischen Union unterstützen.
Das ESZB ist nicht zu verwechseln mit dem Eurosystem. Während das ESZB alle EU-Staaten umfasst, gehören dem Eurosystem neben der EZB nur die nationalen Zentralbanken der Staaten der Eurozone an, also der Staaten, die den Euro als Währung eingeführt haben.
Der Begriff nationale Zentralbank (NZB) bezeichnet die einzelstaatliche Zentralbank eines EU-Mitgliedstaates.
Die deutsche nationale Zentralbank ist die Deutsche Bundesbank, die österreichische NZB ist die Oesterreichische Nationalbank.
Nationale Zentralbanken im Eurosystem:
Nationale Zentralbanken der EU-Mitglieder im Wechselkursmechanismus II (WKM II):
Nationale Zentralbanken der EU-Mitglieder ohne Euro und ohne WKM II:
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