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Die Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte wird auch Medical Device Regulation (MDR) oder europäische Medizinprodukte-Verordnung genannt. Alle Unternehmen, die Medizinprodukte in der EU vertreiben wollen, müssen diese Produkte zuvor gemäß der Bestimmungen der MDR zulassen. Die MDR ist am 25. Mai 2017 in Kraft getreten. Sie gilt in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union unmittelbar und muss daher nicht in nationales Recht umgesetzt werden. Gleichwohl waren umfängliche Anpassungen des jeweiligen nationalen Medizinprodukterechts notwendig. Die Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte löste die Medizinprodukte-Richtlinien (Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte (MDD), Richtlinie 90/385/EWG[1] über aktive implantierbare Medizinprodukte (Active Implantable Medical Devices Directive – AIMDD)) ab. Die Richtlinie 98/79/EG über In-vitro-Diagnostika (IVD) ging nicht in der Medizinprodukte-Verordnung auf, sondern wurde durch die eigene neue Verordnung (EU) 2017/746 ersetzt (In-Vitro Diagnostic Medical Devices Regulation – IVDR).
Verordnung (EU) 2017/745 | |
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Titel: | Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2017 über Medizinprodukte, zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG, der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 und zur Aufhebung der Richtlinien 90/385/EWG und 93/42/EWG des Rates. |
Bezeichnung: (nicht amtlich) | Europäische Medizinprodukte-Verordnung Medical Device Regulation (MDR) |
Geltungsbereich: | EWR |
Rechtsmaterie: | Umwelt-, Verbraucher- und Gesundheitsschutz |
Grundlage: | AEUV, insbesondere Art. 114 und Art. 168 Abs. 4 Buchstabe c |
Verfahrensübersicht: | Europäische Kommission Europäisches Parlament IPEX Wiki |
Anzuwenden ab: | 26. Mai 2021 |
Fundstelle: | ABl. L, Nr. 117, 5. Mai 2017, S. 1–175 |
Volltext | Konsolidierte Fassung (nicht amtlich) Grundfassung |
Regelung ist in Kraft getreten und anwendbar. | |
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union |
Hingegen ist die deutsche Medizinprodukte-Verordnung eine Verordnung auf der Ebene deutschen Rechts, welche das Medizinproduktegesetz (MPG) näher ausführt. Das MPG wurde beginnend mit dem 26. Mai 2021 (zutreffend für Medizinprodukte) schrittweise durch das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) abgelöst, das die Durchführung und Ergänzung der MDR auf nationaler Ebene ergänzt.
Wesentliche Neuerungen der Verordnungen sind unter anderem:[2][3][4]
Das Bundesministerium für Gesundheit in Deutschland hat im Februar 2017 einen „Nationalen Arbeitskreis zur Implementierung der neuen EU-Verordnungen über Medizinprodukte (MDR) und In-vitro-Diagnostika“ (NAKI) ins Leben gerufen, der Umsetzungsfragen lösen oder zu deren Lösung auf EU-Ebene beitragen soll. Der NAKI wird von sieben Untergruppen zu den Themen Übergangsvorschriften, Benannte Stellen, Herstellerpflichten, Marktüberwachung, Klassifizierung/Abgrenzung und Vigilanz, klinische Bewertung/klinische Prüfung und Aufbereitung unterstützt.[5]
Im Zuge der COVID-19-Pandemie im Jahr 2020 kündigte die EU-Kommissarin Stella Kyriakides an, das Inkrafttreten der Verordnung um ein Jahr zu verschieben.[6][7] Im April 2020 nahmen das Parlament und der Rat den Vorschlag der EU-Kommission an. Durch die Verordnung (EU) 2020/561[8] wurde der Geltungsbeginn der Verordnung auf den 26. Mai 2021 verschoben. Die ursprünglichen Richtlinien (Richtlinie 93/42/EWG und Richtlinie 90/385/EWG) blieben bis zum neuen Geltungsbeginn in Kraft. Auf den Geltungsbeginn der Verordnung über In-vitro-Diagnostika, die ab dem 26. Mai 2022 gilt, hatte die Verschiebung keinen Einfluss.[9]
Neuerlich erkannte die Arbeitsgruppe zu Medizinprodukten der EU (Medical Device Coordination Group, MDCG) im Laufe von 2022, dass der Fortschritt bei der Benennung von Stellen und bei der Zulassung von Medizinprodukten nicht so schnell abläuft wie vorgesehen. Es wurde vorgeschlagen, die Übergangsfristen nochmals zu verschieben, um eine Gefährdung der Versorgungslage mit Medizinprodukten zu vermeiden. Dies wurde, unter anderem, beim regelmäßigen Treffen des Rates für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz (Employment, Social Policy, Health and Consumer Affairs Council, EPSCO) am 9. Dezember 2022 diskutiert[10] und im Nachgang hierzu ein Positionspapier herausgegeben, in dem diverse Schritte aufgeführt werden, die für ein weiteres Amendment der Verordnung vorgeschlagen werden.[11] Durch die Verordnung (EU) 2023/607[12] wurde dies im März 2023 umgesetzt.
Die Vorschriften der MDR werden in Deutschland durch die Bestimmungen des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes ergänzt.
Die Vertreter kleinerer und mittelständischer Unternehmen (KMU), aber auch die großen Unternehmen der deutschen Medizintechnikbranche kritisieren, dass die novellierte MDR die zusätzliche Überprüfung der Konformitätsbewertung der Benannten Stellen durch ein weiteres Prüfgremium vorsieht. Deutschland konnte sich mit seiner Kritik gegen die anderen EU-Staaten im MDR-Gesetzgebungsverfahren nicht durchsetzen. Die Benannten Stellen benötigen hunderte, wenn nicht sogar tausende Fachkräfte, um gerade den KMU die umfassenden regulatorischen Dienstleistungen für ihre Medizinprodukte mit Blick auf die MDR-Anforderungen anbieten zu können, die jedoch auf dem Markt fehlen. Hersteller müssten daher lange Wartezeiten in Kauf nehmen, bevor sie die notwendigen Zertifizierungen erlangen, um innovative Produkte in Verkehr bringen zu können, warnten die Branchenverbände Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH), Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI), Bundesverband Medizintechnologie (BVMed), Deutscher Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien (Spectaris), Verband der Deutschen Dental-Industrie (VDDI) und Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) anlässlich des ersten Jahrestages des Inkrafttretens der neuen MDR. Es wird eine Verlängerung der geltenden Übergangsfristen für die MDR und die novellierte IVDR sowie eine deutliche Reduzierung der Anforderungen bei der Neuzertifizierung bewährter Bestandsprodukte gefordert.[13]
2017 wurde befürchtet, dass für die Zulassung von bestehenden MDD-Artikeln unter MDR zumindest während einiger Jahre Tausende neuer Stellen geschaffen werden müssen.[14]
Zudem wird kritisiert, dass Hoch-Risiko-Produkte weiterhin ohne umfassende klinische Vergleichsstudien eingesetzt werden können und dass Daten zu Vorkommnissen voraussichtlich nicht veröffentlicht würden.[15]
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