Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit
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Die Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (bis zum 28. Juni 2019: Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit, ENISA; englisch European Network and Information Security Agency) ist eine 2004 von der Europäischen Union gegründete Agentur. Sitz der seit September 2005 voll geschäftsfähigen ENISA ist Athen, Griechenland. Einen zweiten Sitz unterhält die Agentur in Iraklio auf Kreta. Direktor der Behörde ist Juhan Lepassaar.
Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit ENISA | |
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Logo der ENISA | |
Englische Bezeichnung | European Union Agency for Cybersecurity |
Französische Bezeichnung | Agence de l’Union européenne pour la cybersécurité |
Griechische Bezeichnung | Οργανισμός της Ευρωπαϊκής Ένωσης για την Κυβερνοασφάλεια |
Organisationsart | Agentur der Europäischen Union |
Status | Einrichtung des europäischen öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit |
Sitz der Organe | Athen, Griechenland ⊙ |
Vorsitz | Juhan Lepassaar (Geschäftsführender Direktor) |
Gründung | 10. März 2004 |
ENISA |
Die gesetzlichen Grundlagen sind definiert in der Verordnung (EU) 2019/881 Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. April 2019 über die ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik (Rechtsakt zur Cybersicherheit)[1], welche die vorherige Verordnung (EU) Nr. 526/2013[2] aufhebt. Bis dato wurde die Agentur jeweils zeitlich begrenzt errichtet, zuerst in der Verordnung Nummer 460/2004 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 10. März 2004.[3]
Der Verordnung von 2019 sind 110 Gründe zuvor angeführt, welche die Motivation widerspiegeln.
Der Gegenstand ist das Gewährleisten des ordnungsgemäßen Funktionierens des Binnenmarkts der Union und das gleichzeitige Erreichen eines hohen Niveaus in der Cybersicherheit, bei der Fähigkeit zur Abwehr gegen Cyberangriffe und beim Vertrauen in die Cybersicherheit.
ENISA soll als Kompetenzzentrum in Fragen der Cybersicherheit dienen und verfolgt hierzu folgende Ziele:
Die konkreten Aufgaben sind in der Verordnung von 2019 weiter verfeinert worden.
Allgemeine Unterstützung des Europäischen Parlaments, der Europäischen Kommission, europäischer Stellen und Einrichtungen und Stellen der Mitgliedstaaten in Fragen und Sachen der Cybersicherheit.
Im Bereich „Entwicklung und Umsetzung der Unionspolitik und des Unionsrechts“:
Im Bereich „Kapazitätsaufbau“ unterstützt die ENISA die Mitgliedstaaten und die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union u. a.
Im Bereich „Operative Zusammenarbeit auf Unionsebene“ unterstützt sie die Zusammenarbeit, arbeitet auf operativen Ebenen mit und entwickelt Synergien mit den beteiligten Stellen. Auf Ersuchen eines oder mehrerer Mitgliedstaaten unterstützt sie die nachträglichen technischen Untersuchungen von Sicherheitsvorfällen mit beträchtlichen oder erheblichen Auswirkungen.
Da die zugrunde liegende Verordnung den Binnenmarkt der Union stärken soll, ist ENISA tätig im Bereich „Markt, Cybersicherheitszertifizierung und Normung“, wo insbesondere die Cybersicherheitszertifizierung eine wesentliche Rolle spielt. Neben dem Beisteuern von Wissen sowie Ausarbeitung europäischer Schemata nimmt ENISA hier auch Sekretariatsgeschäfte wahr.
Im Bereich „Wissen und Informationen“:
Im Bereich „Sensibilisierung und Ausbildung“:
Im Zusammenhang der „Forschung und Innovation“:
In der „Internationalen Zusammenarbeit“ unterstützt ENISA die Bemühungen der Union um Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organisationen sowie der Förderung der internationale Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Cybersicherheit, indem sie
ENISA verfügt über zirka 110 Mitarbeiter.[4]
Die Verwaltungs- und Leitungsstruktur der ENISA besteht aus
Die Agentur wird von einem geschäftsführenden Direktor geführt, der bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben unabhängig ist. Der Exekutivdirektor ist gegenüber dem Verwaltungsrat rechenschaftspflichtig. Der Exekutivdirektor erstattet dem Europäischen Parlament über die Erfüllung seiner Aufgaben Bericht, wenn er dazu aufgefordert wird.[1]
Der erste geschäftsführende Vertreter war Andrea Pirotti, dessen Nachfolge 2009 Udo Helmbrecht antrat. Im Oktober 2019 wurde Udo Helmbrecht von Juhan Lepassaar abgelöst.
Als Hauptaufgabe des Verwaltungsrates legt dieser die allgemeine Ausrichtung der Tätigkeit der ENISA fest und sorgt auch dafür, dass die ENISA ihre Geschäfte gemäß der in dieser Verordnung festgelegten Vorschriften und Grundsätze führt. Er sorgt zudem für die Abstimmung der Arbeit der ENISA mit den Tätigkeiten, die von den Mitgliedstaaten und auf Unionsebene durchgeführt werden.[1]
Dem Verwaltungsrat gehören je ein von jedem Mitgliedstaat ernanntes Mitglied und zwei von der Europäischen Kommission ernannte Mitglieder an. Alle Mitglieder haben Stimmrecht.
Seit dem 15. Juni 2023 leitet Fabienne Tegeler den Verwaltungsrat.
Zu den deutschsprachigen Verwaltungsräten für den Mitgliedsstaat Deutschland zählten Martin Schallbruch (Bundesministerium des Innern) und Michael Hange (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik).
Für Österreich ist Reinhard Posch Vertreter im Verwaltungsrat, der diesen bis 2010 als Vorsitzender geleitet hat.
Bei den Interessenvertretern waren für die akademische Seite Kai Rannenberg (Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main) und für die Verbraucherseite Markus Bautsch (Stiftung Warentest) seit Beginn von 2004 bis 2014 Mitglied im Verwaltungsrat.[5] Kai Rannenberg ist 2015 in die Permanente Gruppe der Interessenvertreter aufgenommen worden.[6]
Das Netzwerk wurde im Jahr 2004 als informelle Anlaufstelle in die Mitgliedsstaaten gegründet. Ab dem 27. Juni 2019 ist das Netzwerk der nationalen Verbindungsbeamten ein satzungsgemäßes Organ der ENISA.
Jedes EU-Mitgliedstaat ernennt einen Vertreter.
Das Netz der nationalen Verbindungsbeamten erleichtert vor allem den Informationsaustausch zwischen der ENISA und den Mitgliedstaaten und unterstützt die ENISA dabei, ihre Tätigkeiten, Erkenntnisse und Empfehlungen bei den einschlägigen Interessenträgern in der gesamten Union bekannt zu machen.
Die nationalen Verbindungsbeamten dienen als Kontaktstelle auf nationaler Ebene, um die Zusammenarbeit zwischen der ENISA und den nationalen Sachverständigen im Rahmen der Durchführung des Jahresarbeitsprogramms der ENISA zu erleichtern.[1]
Vertreterin für Deutschland ist Clarissa Wilkie, die für Internationale Beziehungen beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik tätig ist.[7]
Die Permanente Gruppe der Interessenvertreter (Permanent Stakeholders’ Group) wird für die Vorbereitung von Projekten gebildet und setzt sich ebenfalls aus Vertretern der Wirtschaft, des Verbraucherschutzes und aus der Forschung zusammen.[8]
Mit der Gründung des Europäischen Zentrums zur Bekämpfung der Cyberkriminalität im Jahre 2014 unter dem Dach der Europol werden durch die Überschneidung von Kompetenzen der beiden Organisationen Konflikte möglich.[9] Die Ursache liegt in der mangelnden Abstimmung der Aufgabenbereiche.[9]
ENISA kooperiert auf nationaler Ebene der Europäischen Union mit allen zuständigen Ministerien, Regulierungsbehörden und vielen weiteren nachgeordneten Behörden (CERT, police) und Institutionen, wie zum Beispiel:
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