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Bischof einer christlichen Kirche mit besonderer Amtsstellung Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der Titel Erzbischof (Erz- von altgriechisch αρχή arché ‚Anfang‘, ‚Führung‘, in der abgeleiteten Bedeutung „Ober-“, und Bischof von επίσκοπος epískopos ‚Aufseher‘) wird von Bischöfen mit besonderer Amtsstellung getragen. Welcher Bischof den Titel tragen darf, ist von Kirche zu Kirche unterschiedlich geregelt. Folgende Fälle lassen sich in der römisch-katholischen Kirche unterscheiden[1]:
Nach deutschem Protokoll werden Bischöfe und Erzbischöfe mit der Anrede „Eure Exzellenz“ angesprochen.
Im dritten und vierten Jahrhundert bildeten sich allmählich Verbände von Diözesen heraus, deren Oberhaupt meist als Metropolit bezeichnet wurde, weil er im Regelfall der Bischof der Hauptstadt (Metropole) einer römischen Provinz war (eine Ausnahme von dieser Form existierte beispielsweise in der Provinz Africa). Das Erste Konzil von Nizäa erwähnt, dass auch diese Verbände nochmals zu entsprechenden Jurisdiktionsgebieten zusammengefasst waren, nämlich Alexandria, Antiochien, Konstantinopel und Rom. Zusammen mit Jerusalem wurden diese Großkirchen im 5. Jahrhundert als Patriarchate bezeichnet. Für den Bischof von Alexandrien ist im 4. Jahrhundert erstmals die Bezeichnung Erzbischof (ἀρχιεπίσκοπος) überliefert. Erzbischof ist demnach ein Titel, keine Amtsbezeichnung – das wäre Metropolit. Mit der Zeit wurde der Titel von immer mehr Bischöfen getragen, während die bischöflichen Oberhäupter der genannten kirchlichen Großräume als Patriarchen bezeichnet wurden. In den Kirchen mit byzantinischer Tradition gibt es immer noch Erzbischöfe, die Oberhäupter autokephaler – also unabhängiger selbstständiger – Kirchen sind.
Vorrecht der Metropoliten bzw. Erzbischöfe war stets das Einberufungsrecht für Provinzialsynoden, also Bischofsversammlungen in seinem Amtsbezirk, außerdem die Bestätigung, bisweilen auch Einsetzung seiner Suffraganbischöfe. Zu keiner Zeit besaßen die Metropoliten das Recht, in die ihrem Verband angehörenden Bistümer hineinzuregieren.
Das Verständnis des Titels und seine rechtliche Ausgestaltung entwickelte sich im Osten und Westen unterschiedlich. Seit karolingischer Zeit wurden im Westen auch besonders angesehene Bischöfe, die nicht Metropolit waren, zum Erzbischof ernannt, teils wegen der Bedeutung ihrer Diözese, teils weil sie ein besonderes Amt, etwa das eines Legaten oder Nuntius, einnahmen.
Erzbischöfe, die Metropoliten sind, tragen in der Römisch-katholischen Kirche das Pallium als Zeichen der Teilhabe an der Hirtengewalt des Papstes. In den Ostkirchen wird das dem Pallium entsprechende liturgische Kleidungsstück (Omophorion) von allen Bischöfen getragen.
Den Titel Erzbischof tragen in der römisch-katholischen Kirche:
Titularbischöfe bekommen keinen persönlichen Erzbischofs-Titel verliehen, sondern werden in der Regel auf ein Titularerzbistum versetzt oder in Ausnahmefällen wird das Titularbistum pro hac vice zum Erzbistum erhoben.
In der altkatholischen Kirche ist der Erzbischof von Utrecht Metropolit der Alt-Katholischen Kirche der Niederlande und zugleich qua Amt Präsident der Internationalen Bischofskonferenz der Utrechter Union.
In der Anglikanischen Gemeinschaft sowie in den lutherischen Kirchen von Schweden, Estland, Lettland, Finnland und Russland haben Erzbischöfe Leitungsfunktion.
In der orthodoxen Kirche steht der Erzbischof grundsätzlich unter dem Rang eines Metropoliten. Lediglich in den griechisch-orthodoxen Kirchen ist der Erzbischof dem Metropoliten vorrangig.
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