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Qualitätsbezeichnung für bestimmte Weine aus dem Rheingau Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Erstes Gewächs ist eine Qualitätsbezeichnung, die es seit 1999 im Rheingau ausschließlich für die Rebsorten Riesling und Spätburgunder aus klassifizierten Lagen gibt. Der Rheingauer Weinbauverband hat sie auf der Grundlage der Ausführungsverordnung zum Weingesetz vom 5. Oktober 1995 mit Zustimmung des Hessischen Weinbauministeriums zugelassen.
Voraussetzung zur Erzielung dieses Prädikats ist ein klimatisch begünstigter Standort und geeigneter Boden (Terroir). Hinzu kommen Bedingungen, die der individuelle Winzer selbst gestalten und beeinflussen muss. Dazu gehören ein spezieller Rebschnitt (→ Reberziehung) zur Vermeidung einer Überproduktion, selektive Handlese und trockener Ausbau.
Für Erste Gewächse klassifiziert sind ein Drittel der Rebflächen des Rheingaus (ca. 1100 ha).
Eine vom Rheingauer Weinbauverband beauftragte unabhängige Prüfungskommission hat das Recht, die Weinbergslagen Erstes Gewächs jederzeit zu begehen.
Die Weine können frühestens ab 1. Mai des auf die Ernte folgenden Jahres (Riesling) bzw. übernächsten Jahres (Spätburgunder) der vom Weinbauverband eingesetzten unabhängigen Expertengruppe zur sensorischen Prüfung vorgestellt werden.
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