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strafrechtlicher Begriff Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Beim tatbestandsausschließenden Einverständnis im Strafrecht ist das potentielle Opfer mit der Verletzung seiner Rechtsgüter einverstanden. Bei Delikten, die ein Handeln gegen oder ohne den Willen des Rechtsgutträgers voraussetzen, entfällt dann der objektive Tatbestand (und damit die Strafbarkeit insgesamt), weil das entsprechende Tatbestandsmerkmal nicht erfüllt ist.
Abzugrenzen ist das Einverständnis von der Einwilligung, die nur rechtfertigend wirkt. Gemeinsamer Oberbegriff des Begriffspaars ist das Einvernehmen.
Die Voraussetzungen des Einverständnisses sind vom jeweiligen Tatbestand abhängig. Leitlinien:
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