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Einbruchmeldeanlagen (EMA) sind technische, heute ausschließlich elektronisch betriebene Einrichtungen, die dem Objekt- und Personenschutz dienen. Eine Einbruchmeldeanlage soll
Heute teilt man Alarmanlagen in drei technische Hauptkategorien:
Tritt ein Alarmfall ein, werden bei allen Technologien je nach Anforderung und Programmierung verschiedene Reaktionen ausgeführt, indem diverse Endgeräte, wie z. B. Wählgeräte, Alarmübertragungseinrichtungen, Signalgeber, Kameras etc., angesteuert bzw. ausgelöst werden.
Darüber hinaus gibt es zwei Zweckkategorien:
Die meisten modernen Einbruchmeldezentralen (EMZ) unterstützen auch die Funktionen einer ÜMA, so dass EMA und ÜMA problemlos kombiniert werden können. Gefordert hierbei ist, dass die Überfallmelder auf einer eigenen Meldergruppe angeschaltet und konfiguriert werden. Eine Überfallmeldergruppe ist ständig, auch bei unscharf geschalteter Einbruchmeldeanlage, in Betrieb. Einbruchmeldergruppen werden erst beim Verlassen der Räumlichkeiten scharfgeschaltet. Um Falschalarme zu vermeiden, gibt es in Deutschland das Prinzip der Zwangsläufigkeit. Die Zwangsläufigkeit beim Scharfschalten stellt sicher, dass eine Scharfschaltung nur dann erfolgen kann, wenn sich alle Melder im richtigen Zustand (Ruhezustand) befinden. Die Zwangsläufigkeit beim Unscharfschalten gewährleistet, dass ein Betreten der überwachten Räume nur nach Rücknahme der Scharfschaltung (Unscharfschaltung) möglich ist. Bei allen Anlagen sind die Zentralen mit Akkumulatoren ausgestattet, welche die Stromversorgung bei Ausfall des 230-Volt-Netzes, je nach Klassifizierung des Objektes, für mindestens 12, 30 oder 60 Stunden sicherstellen müssen.
Grundsätzlich wird bei Einbruchmeldeanlagen nach DIN VDE 0833-3[1] zwischen vier verschiedenen Sicherheitsgraden unterschieden.[2] Mit Zunahme des Grades der Sicherheitsstufe nimmt auch die Überwindungssicherheit zu. Da eine Alarmanlage des Grades 1 die von der Polizei empfohlenen Anforderungen nicht vollständig erfüllt, wird von Geräten dieser Klassifizierung abgeraten. EMA des Grades 2. sind für Wohnungen und Wohnhäuser vorgesehen, werden von den meisten Versicherern jedoch auch bei Gewerbeobjekten ohne besonderem Risiko anerkannt. EMA des Grades 3 sind für Wohnhäuser mit einem erhöhten Gefährdungspotential sowie für Gewerbe- und Behördenobjekte konzipiert. EMA des Grades 4 sind für Gebäude vorgesehen, die ein sehr hohes Gefährdungspotential aufweisen. Diese bieten die höchste Überwindungssicherheit sowie Ansprechempfindlichkeit.
Alarmmelder dienen der Alarmauslösung und werden in zwei Hauptgruppen unterteilt[3]:
Die meisten Melder lassen sich zusätzlich einem Überwachungstyp zuordnen:
Es gibt jedoch auch Anlagen, die mit Infraschall- bzw. Luftdruck-, Luftvolumen- oder Raumresonanzfrequenz-Technik, also mit einer Art „Druckmesser“ arbeiten, womit beim Öffnen von z. B. Fenstern oder Türen kurzzeitig entstehende geringe Luftdruckschwankungen erkannt werden und zum Alarm führen sollen.
Druckschwankungen (Infraschallwellen) treten jedoch auch z. B. bei Gewitter oder starkem Wind auf. Aufgrund dessen kann es häufig zu Falschalarmen kommen, die auch durch Veränderung der Einstellung der Empfindlichkeit nicht behoben werden können, da sonst die Gefahr besteht, dass ein Einbruch nicht erkannt werden kann. Aus diesem Grund werden solche Anlagen nicht von den einschlägigen Verbänden sowie von der Polizei empfohlen[4]. Zudem entsprechend sie nicht den einschlägigen Normen für Einbruchmeldeanlagen (EMA) nach DIN VDE 0833-3[5] bzw. Gefahrenwarnanlagen (GWA) nach DIN VDE V 0826-1[6].
Alarme werden unterschieden in stiller Alarm, akustischer Alarm und optischer Alarm sowie auch in Internalarm, Externalarm und Fernalarm.
Nach DIN VDE 0833-3[7] sind Alarme von EMA und/oder ÜMA grundsätzlich als Fernalarm über eine nach DIN EN 50518[8][9] zertifizierte Alarmempfangsstelle (AES) auf eine nach DIN VDE V 0827-11[10] zertifizierte Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) zu übertragen. Alternativ kann in bestimmten Fällen auch ein Anschluss an die Polizei gemäß der polizeilichen ÜEA-Richtlinie erfolgen.
Um die Ursache des Alarms zu ergründen, muss nach Alarmauslösung zunächst eine Alarmverifikation durchgeführt werden. Je nach Ursache werden dann die entsprechenden Maßnahmen eingeleitet.
Besteht nach einer qualifizierten Alarmvorprüfung eine hinreichende Sicherheit für einen tatsächlichen Alarm, kann die Polizei ggf. ohne weitere Vorprüfung des Alarms entsprechend alarmiert werden (siehe auch DIN VDE 0833-3-1)[11].
Hinweis: Sollte es sich trotz Verifikation um einen Falschalarm handeln, ist mit Gebühren der Polizei für unnötige Einsätze zu rechnen.
Sämtliche Alarmvorprüfungs- und Interventionsmaßnahmen sind von der NSL in einer Alarmdienst- und Interventionsvereinbarung bzw. -attest[12] zu dokumentieren.
Die NSL und die IS sollen von einer zur Prüfung nach DIN EN ISO/IEC 17025[13] und Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17065[14] akkreditierten Stelle für den Bereich Notruf- und Serviceleitstellen und Sicherungsdienstleistungen (unter Beachtung der DIN 77200-3) auf Grundlage der DIN VDE V 0827-11[15] (für die NSL) bzw. der DIN 77200-1 Anforderungsprofil B oder C (für die IS) geprüft und zertifiziert (z. B. durch VdS Schadenverhütung (VdS)) sein.
Damit eine Einbruchmeldeanlage bei Detektion eines Einbruchs Alarm auslöst, muss sie „scharfgeschaltet“ sein. Andererseits muss eine berechtigte Person die Anlage deaktivieren können (Unscharfschaltung), um den Alarm nicht auszulösen. Hierfür kommen verschiedene Technologien infrage, die je nach Situation und Hersteller eingesetzt werden. Sinnvoll ist auch häufig ihre Kombination.
Zur Scharf-/Unscharfschaltungschaltung stehen verschiedene Systeme zur Verfügung:
Je nach Grad sind die entsprechenden Komponenten einzusetzen, wobei bei höherwertigen Graden auch Kombinationen sinnvoll bzw. gefordert sind.
Die Komponente zur Scharfschaltung (als Eingabe-/Leseeinheit) muss sich nach DIN VDE 0833-3[16] sowie nach ÜEA-Richtlinie der Polizei immer baulich außerhalb des Sicherungsbereiches befinden. Erst wenn alle Türkontakte geschlossen sind, Bewegungsmelder keine Bewegungen registrieren und alle anderen Alarmmelder nichts detektieren, kann die Anlage scharf geschaltet werden. Danach werden die Zugangstüren mit Hilfe eines sogenannten Sperrelementes zugehalten, sodass ein unbeabsichtigtes Betreten des Sicherungsbereiches ausgeschlossen ist. Erst nach der Unscharfschaltung kann der Bereich wieder betreten werden. Die sogenannte Zwangsläufigkeit ist einzuhalten. Dies dient dazu, Falschalarme zu vermeiden.
Von der sogenannten Spätheimkehrerschaltung (engl. late return disarming feature, auch Intern-scharf-extern-unscharf-Schaltung, ISEU-Schaltung oder Säuferschaltung[17]) spricht man, wenn die Anlage von innen aktiviert wird (per interner Scharfschaltung und bei Alarm ausschließliche Alarmgabe im Objekt an anwesende Personen) und sie von außen wieder deaktiviert werden kann.
Entgegen dem allgemeinen Filmgeschehen sind moderne Alarmanlagen sehr gut gegen Sabotage gesichert. Die einzige Möglichkeit, eine Alarmanlage zu sabotieren, ist ihre Manipulation im unscharfen Zustand. Jedoch wird selbst dies von normgemäßen Alarmsystemen als Sabotageversuch gewertet, womit ein Alarm ausgelöst wird, und ernsthafte Manipulationsversuche können nur durch Errichterschaltung, für die sowohl der Code des Errichterbetriebs als auch ein berechtigter Nutzer erforderlich ist, durchgeführt werden. Diese Manipulation kann jedoch nur unter Sicht und somit bei evtl. anwesenden Zeugen erfolgen – im Falle der Errichterschaltung sogar nur unter Mitwirkung der Anlagenverantwortlichen. Sie lässt sich später detailliert nachweisen. Hier ein paar offensichtliche Möglichkeiten der Sabotage und wie sie verhindert werden:
Um die Sicherheit von Objekten und Personen zu gewährleisten, werden von diversen nationalen und internationalen Stellen Vorschriften und Richtlinien bzgl. Alarmanlagen erlassen. Dazu gehören die Polizei oder in Deutschland die VdS Schadenverhütung GmbH.
Bei der Planung, Projektierung, Installation und Wartung sind insbesondere zu beachten:
Diese Normen und Richtlinien legen unter anderem die Art, Positionierung und Anzahl der Alarmmelder, die Art der Alarmübertragung und Signalisierung, die Absicherung gegen Sabotage und die Wartungszeiträume zur Funktionsprüfung fest.
Mit dem EIB lassen sich keine VdS-zertifizierten Alarmanlagen errichten, obwohl die meisten EIB-Alarmanlagen streng nach VdS aufgebaut sind. Der Markt bietet auch Alarmanlagen mit EIB Schnittstelle an. Für eine VdS-Zertifizierung darf die EIB Schnittstelle nur als Ausgang verwendet werden, d. h., es werden nur die Statusinformationen der Alarmanlage an den EIB weitergeleitet.
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