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österreichischer Rechtswissenschaftler Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Egon Weiß (auch Egon Weiss; * 1. Juli 1880 in Brünn; † 1. Februar 1953 in Innsbruck) war ein österreichischer Rechtswissenschaftler und Gräzist.
Egon Weiß, der Sohn eines Kaufmanns, besuchte das Gymnasium in Arnau (heute: Hostinné), wo er früh seine Begeisterung für die Antike entdeckte und auch von seinen Lehrern in dem Wunsch bestärkt wurde, Klassische Philologie zu studieren. Nach dem frühen Tod seines Vaters entschied sich Egon Weiß jedoch aus pragmatischen Gründen für die Rechtswissenschaft. Er studierte (nach dem Militärdienst 1899) an der Karl-Ferdinands-Universität in Prag (bei Ivo Pfaff), wo er 1902 und 1904 (jeweils mit Auszeichnung) das erste und zweite Staatsexamen bestand. Ein Stipendium ermöglichte ihm 1905, seine Studien ein Semester lang an der Universität Leipzig zu vertiefen. Dort trat er mit dem Rechtshistoriker und Papyrologen Ludwig Mitteis in Kontakt, der ihn als akademischer Lehrer am meisten prägte und ihm reiche Anregung für seine Forschungsarbeit gab. Zurück in Prag, wurde Weiß 1905 zum Dr. iur. promoviert, legte das dritte Staatsexamen ab und begann seine Arbeit am Handelsgericht. Am 16. März 1909 legte er die Richteramtsprüfung ab. Kurz darauf (1910) habilitierte er sich in Prag mit einer Studie zum antiken Pfandrecht. Aus seiner am 12. Dezember 1912 geschlossenen Ehe gingen zwei Töchter hervor.
Wissenschaftliche Arbeit betrieb Weiß lange Zeit neben dem Justizdienst. Er beschäftigte sich sowohl mit der Rechtsgeschichte als auch mit dem geltenden Recht. So legte er zahlreiche Gesetzeseditionen vor und arbeitete an Heinrich Klangs Kommentar zum Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch Österreichs mit. Aufgrund seiner Expertise wurde er nach 1918 vom Justizministerium der Tschechoslowakei zum Mitglied des Staatsrates berufen, der ein neues bürgerliches Gesetzbuch entwerfen sollte.
Ab 1919 wirkte Weiß als außerordentlicher Professor des Römischen und Bürgerlichen Rechts an der Karl-Ferdinands-Universität. 1933 wurde er zum ordentlichen Professor ernannt. Im selben Jahr wurde er zum korrespondierenden Mitglied der Akademie von Athen und zum philosophischen Ehrendoktor der Nationalen und Kapodistrias-Universität Athen ernannt. An der Universität Prag wurde Weiß auch zunehmend in politische Spannungen hineingezogen, die sich teils gegen Deutsche, teils gegen Juden richteten. 1938 wurde er aufgrund seiner jüdischen Herkunft seines Amtes enthoben und lebte in den folgenden Jahren als Privatgelehrter. Seine Forschungsarbeit setzte er nach Kräften fort, aber der Verzicht auf die Lehrtätigkeit machte ihm schwer zu schaffen. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs (1945) wurde er, wie alle Deutschen, aus Tschechien ausgewiesen. Dabei verlor er seine gesamte Habe; besonders schmerzte ihn der Verlust seiner Bibliothek und einiger Manuskripte. Er kam zunächst bei seiner jüngeren Tochter in der Steiermark unter.
Ab 1946 lehrte und forschte Egon Weiß an der Universität Innsbruck, zunächst als Honorardozent, später als Honorarprofessor. Er starb am 1. Februar 1953.
Zu seinen rechtshistorischen Forschungsschwerpunkten gehörte das griechische Privatrecht, aus dem er Grundlagen des Römischen Rechts ableitete. Von seinem Hauptwerk, Griechisches Privatrecht auf rechtsvergleichender Grundlage, erschien nur der erste Band (1923), der zweite ging während der Kriegsjahre in Prag verloren. Weitere grundlegende Monografien waren seine Pfandrechtlichen Studien (1909–1910), die Grundzüge der römischen Rechtsgeschichte (1936) und die Institutionen des römischen Privatrechts (1937, 2. Auflage 1949). Darüber hinaus verfasste Weiß zahlreiche Aufsätze, Rezensionen und Lexikonartikel. Seine über 200 Beiträge zur Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft (RE) erschienen von 1909 bis 1956, auch während der Zeit des Lehrverbots.[1]
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