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deutscher Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Eberhard Grabitz (* 30. September 1934 in Cottbus; † 26. November 1992) war ein deutscher Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer.
Nach dem Abitur 1954 in Berlin studierte Grabitz dort an der Freien Universität Rechtswissenschaften. Sein Erstes Juristisches Staatsexamen legte er jedoch an der Universität Hamburg ab. In Hamburg wurde Grabitz unter Betreuung von Hans Peter Ipsen 1966 auch zum Dr. iur. promoviert. Anschließend absolvierte er sein Referendariat und legte das Zweite Staatsexamen ab. 1973 habilitierte Grabitz sich an der Universität Hamburg mit der Schrift Freiheit und Verfassungsrecht und erhielt die Venia legendi für die Fächer Öffentliches Recht, Europarecht und Politische Wissenschaften. Von 1975 bis zu seinem Tod 1992 hatte Grabitz den ordentlichen Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Politische Wissenschaften an der Freien Universität Berlin inne.
Grabitz’ Forschungsschwerpunkt lag vor allem im Europarecht. Hier legte er wiederum den Fokus unter anderem auf das Recht des Europäischen Parlamentes, das Recht der Unionsbürgerschaft sowie das europäische Umweltschutzrecht. Er war der erste und langjährige Herausgeber des nach ihm benannten, später von Meinhard Hilf und Martin Nettesheim fortgeführten Kommentars zum Europarecht. Dieses Werk gilt als eines der wichtigsten zu dieser Materie. Zudem war er mehrfach Parteivertreter vor dem Europäischen Gerichtshof.
Personendaten | |
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NAME | Grabitz, Eberhard |
KURZBESCHREIBUNG | deutscher Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer |
GEBURTSDATUM | 30. September 1934 |
GEBURTSORT | Cottbus |
STERBEDATUM | 26. November 1992 |
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