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Kommissar für Wettbewerb

für das Wettbewerbsrecht zuständiges Mitglied der Kommission der Europäischen Union Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Der Kommissar für Wettbewerb ist ein Mitglied der Europäischen Kommission und zuständig für kommerziellen Wettbewerb, Unternehmensfusionen und Anti-Kartell-Gesetzgebung.

Die der Kommission für Wettbewerb unterstehende Generaldirektion Wettbewerb hat weitreichenden Einfluss sowohl bei der Genehmigung von Subventionen durch Mitgliedstaaten als auch bei der Fusions- und Monopolkontrolle. Davon sind auch multinationale Unternehmen betroffenen, die ihren Sitz nicht in der EU haben, aber auf dem Europäischen Binnenmarkt aktiv sind. In der Vergangenheit wurden Fusionen wie z. B. der US-amerikanischen Unternehmen General Electric und Honeywell unterbunden sowie Bußgelder bis über eine Milliarde Euro verhängt, etwa gegen Microsoft (insgesamt 1,7 Mrd. €), Intel (1,06 Mrd. €), ThyssenKrupp (478 Mio. €) oder Siemens (419 Mio. €).[1] Da die Europäische Kommission in der Wettbewerbspolitik sehr weitreichende Kompetenzen hat, gilt das Amt als ein Schlüsselressort.

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Bisherige Amtsinhaber

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Siehe auch

Einzelnachweise

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