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Der Digitale Finanzbericht ist ein Verfahren, das es ermöglicht, den Jahresabschluss eines Unternehmens (Bilanz, Einnahmenüberschussrechnung) in digitaler Form direkt und medienbruchfrei vom Abschlussersteller an eine Bank oder eine Sparkasse zu übertragen. Dabei ist es gleichgültig, ob Abschlussersteller das berichtende Unternehmen selbst ist oder ein von ihm beauftragter Dienstleister (Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer).
Banken und Sparkassen sind gesetzlich verpflichtet, sich vor der Kreditgewährung über die wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Kreditnehmer zu informieren und sich während der Kreditlaufzeit darüber aktuell informiert zu halten. Im Firmenkundengeschäft lassen sie sich zur Erfüllung dieser Verpflichtung u. a. die Jahresabschlüsse der betreffenden Unternehmen vorlegen. Bislang wurden die von den berichtenden Unternehmen selbst oder von deren Steuerberatern bzw. Wirtschaftsprüfern digital erstellten Abschlüsse ausgedruckt, der Bank oder Sparkasse papierförmig übergeben und dort zur Verarbeitung im jeweiligen elektronischen Bilanzanalysesystem händisch erfasst.
Mit dem Digitalen Finanzbericht lassen sich Jahresabschlüsse und Einnahmeüberschussrechnungen direkt elektronisch an Banken und Sparkassen übermitteln. Die Übergabe in Papierform wird damit abgelöst. Routinetätigkeiten bei der Bilanzanalyse können in Zukunft zunehmend automatisiert werden.
Die Einreichung des von den dazu berufenen Unternehmensvertretern rechtsverbindlich anerkannten Abschlusses läuft beim Digitalen Finanzbericht folgendermaßen ab:
Die empfangende Bank bzw. Sparkasse prüft die Authentizität der gesendeten Daten anhand der Teilnahme- und Verbindlichkeitserklärung des berichtenden Unternehmens und importiert bei positiver Authentifizierung die Daten in das hauseigene Bilanzanalysesystem. Die Kreditwürdigkeitsprüfung erfolgt dann wie bisher.
Ein Digitaler Finanzbericht besteht aus
Übertragen werden die Abschlussdaten beim Digitalen Finanzbericht in Gestalt von XBRL-Daten. XBRL (Extensible Business Reporting Language) ist eine frei verfügbare, auf XML (Extensible Markup Language) basierende Sprache zur strukturierten Darstellung von geschäftlichen Informationen im Rahmen der Finanzberichterstattung. Standardisierte Datenschemata für die Zwecke der jeweiligen Berichterstattung stellt XBRL in Form sog. Taxonomien zur Verfügung. Der Digitale Finanzbericht bedient sich für Bilanzen der HGB-Taxonomie 6.0 und für Einnahmenüberschussrechnungen der EÜR-Taxonomie 1.0 bzw. deren künftigen Weiterentwicklungen.
Beim Finanzamt muss die Bilanz spätestens seit dem Wirtschaftsjahr 2013 zwingend in Form eines XBRL-Datensatzes vorgelegt werden und beim Bundesanzeiger kann die Bilanz bereits seit 2007 im XBRL-Format zur Veröffentlichung eingereicht werden. In beiden Anwendungen hat sich das XBRL-Format auch unter Praxisgesichtspunkten bewährt.
Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt und direkt, also ohne Zwischenstation, mittels IFP-Webservice-Technologie (Initiative Finanzplatz Prozesse).
Der XBRL-Standard verkörpert keinen eigenen Rechnungslegungsstandard, sondern bildet bestehende Rechnungslegungsstandards (z. B. HGB, IFRS) ab. Der innovative Übertragungsweg des Digitalen Finanzberichts soll den materiellen Umfang der Offenlegung weder ausweiten noch vertiefen. Umfang und Tiefe der benötigten Informationen ergeben sich weiterhin aus der individuellen Geschäftsbeziehung zwischen Bank bzw. Sparkasse und berichtendem Unternehmen.
Den rechtlichen Rahmen des Digitalen Finanzberichts bilden einseitige Erklärungen der Beteiligten, so dass keine bi- oder multilateralen Vertragswerke erforderlich sind. Es handelt sich dabei um folgende Erklärungen:
Der Digitale Finanzbericht wird ohne Zwischenstation und in verschlüsselter Form direkt vom Sender an den Empfänger übertragen. Die zum Einsatz kommenden Technologien zur Verschlüsselung und zur Authentifizierung der Digitalen Finanzberichte sind in der Kreditwirtschaft erprobt und bewährt.
Alle einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie alle gesetzlichen und vertraglichen Verschwiegenheitspflichten gelten auch für den Digitalen Finanzbericht.
Ab April 2018 können Jahresabschlüsse und Einnahmenüberschussrechnungen an teilnehmende Banken und Sparkassen als Digitaler Finanzbericht übertragen werden.
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