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deutsche Disease-Management-Leitlinie Typ-2-Diabetes Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die Nationale Versorgungsleitlinie Typ-2-Diabetes (kurz NVL Typ2-Diabetes, auch Diabetes-Versorgungsleitlinie) ist eine Medizinische Leitlinie, die im Rahmen des deutschen Programms für Nationale Versorgungsleitlinien erstmals im Jahr 2002 veröffentlicht wurde[1][2] und seitdem regelmäßig aktualisiert worden ist, zuletzt 2023. Die Leitlinie ist gültig bis zum 14. Mai 2028.[3][4][5][6]
Im Rahmen des Programms für Nationale VersorgungsLeitlinien (NVL) von Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) haben die zuständigen Fachgesellschaften und Organisationen inhaltliche Eckpunkte für die Version 3 der NVL Typ-2-Diabetes konsentiert. Die Beteiligung von Patienten und Patientinnen wird durch die Kooperation mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe (BAG SELBSTHILFE) gewährleistet.[7]
Nationale VersorgungsLeitlinien sollen die Versorgung von Patienten und Patientinnen in Deutschland verbessern durch aktuelle wissenschaftlich begründete Empfehlungen zu Diagnostik, Behandlung und Rehabilitation sowie zu einem strukturierten und optimierten Management der Erkrankung. Dazu gehört insbesondere auch eine verbesserte Kommunikation zwischen den Behandelnden über alle Sektoren- und Fächergrenzen hinaus sowie der Einbezug der Patient*innen in alle Behandlungsentscheidungen. Darüber hinaus erhoffen sich die Autoren und Autorinnen und die herausgebenden Organisationen der Nationalen VersorgungsLeitlinie Typ-2-Diabetes konkret:
Die medizinischen Inhalte der Leitlinie finden sich in folgenden Kapiteln:
Die nachstehende Übersicht enthält solche Empfehlungen der Leitlinie, die auch für die Öffentlichkeit von Interesse sein könnten. Die Originaltexte der Leitlinien sind kursiv gesetzt (Quelle: NVL Typ-2-Diabetes 2023 Langfassung, publiziert im AWMF-Leitlinienregister[6])
Kapitel 2. Partizipative Entscheidungsfindung (PEF) und Teilhabe in allen relevanten Lebensbereichen
Kapitel 2.2. Vereinbarung und kontinuierliche Überprüfung individueller Therapieziele
Empfehlung 2-1: Menschen mit Typ-2-Diabetes und ihre Ärztin/ihr Arzt sollen initial und wiederholt im Erkrankungsverlauf gemeinsam individuelle Therapieziele vereinbaren und priorisieren.
Empfehlung 2-2: Individuell mit der Patientin/dem Patienten vereinbarte Therapieziele sollen im Laufe der Behandlung regelmäßig und je nach Bedarf evaluiert und entsprechend den Ergebnissen weiter verfolgt oder angepasst werden.
Empfehlung 2-3: Die Ärztin oder der Arzt soll die individuellen Therapieziele und ggf. ihr begründetes Nicht-Erreichen – nachvollziehbar für die Patientin/den Patienten und betreuende Berufsgruppen – dokumentieren und zur Verfügung stellen. Dies gilt auch für die Evaluation der Therapiezielerreichung.
Kapitel 2.3. Risikokommunikation zu Diagnose und Therapieoptionen
Empfehlung 2-4: Bei der Aufklärung über Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten des Typ-2-Diabetes sollen die unterschiedlichen Optionen mit ihren Vor- und Nachteilen umfassend und in verständlicher Form dargestellt werden.
Kapitel 2.4. Partizipative Entscheidungsfindung (PEF)
Empfehlung 2-5: Bei anstehenden gesundheitsbezogenen Entscheidungen bezüglich des Typ-2-Diabetes soll die Gesprächsführung entsprechend dem Konzept der partizipativen Entscheidungsfindung erfolgen:
Kapitel 2.5. Kontextfaktoren mit Einfluss auf die Erkrankung
Empfehlung 2-6: Bei der Vereinbarung und Priorisierung der individuellen Therapieziele und der Evaluation der Therapiestrategie sollen person- und umweltbezogene Kontextfaktoren berücksichtigt werden. Die Auswirkungen auf die Teilhabe in allen relevanten Lebensbereichen sollen berücksichtigt werden.
Kapitel 2.6. Therapieadhärenz
Empfehlung 2-7: Bei Nicht-Erreichung individueller Therapieziele, die nach dem Konzept der partizipativen Entscheidungsfindung vereinbart wurden, soll nach Abbildung 4 und Abbildung 5 vorgegangen werden (siehe Abbildung 4: "Therapeutischer Umgang mit einzelnen nicht-erreichten individuell vereinbarten Therapiezielen (Non-Adhärenz) auf Seite der Patienten und Patientinnen" auf Seite 31 der Langfassung der Leitlinie; sowie Abbildung 5: "Therapeutischer Umgang mit einzelnen nicht-erreichten individuell vereinbarten Therapiezielen (Non-Adhärenz) auf Seite der Behandelnden" auf Seite 34 der Langfassung der Leitlinie).
Kapitel 3. Screening und erhöhtes Diabetesrisiko
Kapitel 3.1. Menschen mit erhöhtem Diabetesrisiko
Empfehlung 3-1: Bei Menschen mit einem erhöhten Risiko für die Entwicklung eines Diabetes soll die Untersuchung auf das Vorliegen eines Diabetes angeboten werden.
Kapitel 3.2. Therapeutische Konsequenzen für Menschen mit Laborwerten im Bereich des erhöhten Diabetesrisikos
Empfehlung 3-2: Bei Laborwerten im Bereich des erhöhten Diabetesrisikos (siehe nachstehende Tabelle) sollen lebensstilmodifizierende Maßnahmen empfohlen werden.
Abnorme Nüchternplasmaglukose (IFG) | 100–125 mg/dl bzw. 5,6–6,9 mmol/l* |
HbA1c-Wert | 5,7 bis < 6,5% bzw. 39 bis < 48 mmol/mol** |
Gestörte Glukosetoleranz (IGT)
im oralen Glukose-Toleranz-Test, 75g |
NPG: < 126 mg/dl bzw. < 7,0 mmol/l
2-h Plasmaglukose: 140–199 mg/dl bzw. 7,8–11,0 mmol/l* |
* Grenzwerte laut WHO 110–125 mg/dl (6,1–6,9 mmol/l), die DEGAM, AkdÄ, DGfW und DGP unterstützen die WHO-Grenzwerte für NPG. Für die DEGAM, AkdÄ, DGfW und DGP hat der oGTT und damit die gestörte Glukosetoleranz keinen Stellenwert im hausärztlichen Bereich
** Besonderheiten/Einflussfaktoren (u. a. Alter) IFG: Impaired fasting glucose; IGT: Impaired glucose tolerance; NPG: Nüchternplasmaglukose |
Kapitel 4. Diagnostik
Kapitel 4.1. Diagnose des Ty-2-Diabetes
Empfehlung 4-1: Die Diagnose Typ-2-Diabetes soll in Zusammenschau der Anamnese, der klinischen Befunde und auf Basis von bestätigten Laborwerten erfolgen (siehe Abbildung 6). Abbildung 6: "Algorithmus Diagnostik" auf Seite 51 der Langfassung der Leitlinie.
Empfehlung 4-2: Bei der Eingangsuntersuchung zur Diagnose des Typ-2-Diabetes sollen die in der nachstehenden Tabelle aufgeführte Anamnese und Untersuchungen durchgeführt werden, wenn angemessen.
Anamnese | Gewichtsentwicklung (Zunahme/ungewollte Abnahme), hoher Blutdruck, Fettstoffwechselstörungen, Durst, häufiges Wasserlassen, Ernährung, Infektneigung (insbesondere Entzündungen der Haut), Abgeschlagenheit, Müdigkeit, Schwäche, körperliche Aktivität/Inaktivität, Medikamenteneinnahme (z. B. Glucocorticoide), Rauchen, depressive Symptome, kognitive Einschränkungen, Merk- und Konzentrationsfähigkeit, Sehstörungen, erektile Dysfunktion, Geburt von Kindern > 4 000 g, Gestationsdiabetes in der Vorgeschichte
Zu beachten ist, dass der Typ-2-Diabetes initial oft symptomarm ist bzw. dass die Symptome häufig verkannt werden. |
Familienanamnese | Diabetes, Übergewicht/Adipositas, Bluthochdruck, Fettstoffwechselstörungen, Herzinfarkt, Schlaganfall, frühe Sterblichkeit, Amputation |
Körperliche Untersuchung | Größe, Gewicht (BMI), ggf. Taillen-/Hüftumfang, kardiovaskuläres System, Blutdruck, periphere Arterien, peripheres Nervensystem, Haut, Augenuntersuchung, Fußuntersuchung (inklusive Fußpulse), ggf. Palpation des Abdomens (Leber vergrößert und/oder konsistenzvermehrt?), Hinweise auf sekundäre Formen der Glukosetoleranzstörung (z. B. bei Glucocorticoid-Therapie oder bei einigen endokrinologischen Erkrankungen, Hämochromatose), Vorliegen geriatrischer Syndrome bei Menschen höheren Alters |
Laboruntersuchungen |
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Kapitel 4.2. Kommunikation der Diagnose
Empfehlung 4-6: Ergibt sich aus den Untersuchungen die Diagnose „Diabetes“, sollen folgende Grundsätze bei der Kommunikation berücksichtigt werden:
Kapitel 4.3. Überprüfung der Diagnose
Empfehlung 4-7: Die Diagnose Typ-2-Diabetes soll – insbesondere bei Ergebnissen im Grenzbereich – im Verlauf überprüft werden, da die Diagnoseparameter nur eine Aussage zum aktuellen Zeitpunkt zulassen.
Kapitel 4.4. Screening auf Folge- und Begleiterkrankungen
Empfehlung 4-8: Menschen mit Typ-2-Diabetes sollen bei der Erstdiagnose und dann in regelmäßigen zeitlichen Abständen strukturierte und wenn zutreffend seitenvergleichende Untersuchungen auf Folge- und Begleiterkrankungen erhalten.
Empfehlung 4-9: Die erhobenen Befunde sollen dokumentiert und mit den Betroffenen besprochen werden und in die Therapie einfließen .
Kapitel 5. Medikamentöse Therapie des Glukosestoffwechsels
Empfehlung 5-1: Vor jeder Therapie-Eskalation sollen Ursachen für die Nicht-Erreichung bisher vereinbarter Therapieziele evaluiert und berücksichtigt werden.
Empfehlung 5-2: Bei Menschen mit Typ-2-Diabetes soll eine Therapie-Deeskalation oder eine Veränderung der Therapiestrategie regelmäßig geprüft werden, insbesondere:
Empfehlung 5-3: Ist bei Menschen mit Typ-2-Diabetes
eine medikamentöse Therapie des Glukosestoffwechsels indiziert, soll der Therapie-Algorithmus (siehe Abbildung 7) angewendet werden. Abbildung 7: "Algorithmus Medikamentöse Therapie des Typ-2-Diabetes" auf Seite 78 der Langfassung der Leitlinie.
Kapitel 5.5.7. Insuline
Empfehlung 5-4: Bei Menschen mit Typ-2-Diabetes soll die Indikation zur Insulintherapie in folgenden Situationen geprüft werden:
Empfehlung 5-5: Die Deeskalation der Insulintherapie soll bei Menschen mit Typ-2-Diabetes in folgenden Situationen geprüft werden: Wenn
An der Entwicklung und Herausgabe der Leitlinie waren folgende Organisationen beteiligt:
Die Nationale VersorgungsLeitlinie Typ-2-Diabetes wurde mit folgenden Komponenten publiziert:
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