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Die Deutsche Ärzteversicherung AG ist ein Standesversicherer für die akademischen Heilberufe in Deutschland. Es handelt sich um eine Tochtergesellschaft der AXA Konzern AG, Deutschland.
Deutsche Ärzteversicherung Aktiengesellschaft | |
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Rechtsform | Aktiengesellschaft |
Gründung | 1881 |
Sitz | Köln, Deutschland |
Leitung | Timmy Klebb (Vorstandsvorsitzender) |
Mitarbeiterzahl | 143 (2023) |
Branche | Versicherungen Finanzdienstleistungen |
Website | www.aerzteversicherung.de |
Stand: 13. August 2024 |
Die Deutsche Ärzteversicherung AG ist mit spezifischen Absicherungs- und Vorsorgeprodukten ausschließlich für die akademischen Heilberufe tätig. Sie versteht sich als Begleiter in Sachen Sicherheit und Finanzen durch alle Berufs- und Lebensphasen von Ärzten, Zahnärzte, Tierärzte, Apothekern und Psychotherapeuten. Hierzu entwickelt das Unternehmen, unter Einbeziehung der Standesvertreter der o. g. Berufe, Versicherungs- und Vorsorgelösungen. Das ist das Kerngeschäft der 1881 gegründeten Versicherungsgesellschaft, die sich als der Standesversicherer für die akademischen Heilberufe versteht.[1]
Die Deutsche Ärzteversicherung wurde 1881 in Berlin als „Central Hilfskasse für die Ärzte Deutschlands“ gegründet. Um das Jahr 1900 wechselte der Name in „Versicherungskasse für die Ärzte Deutschlands“. Im Jahr 1928 gab sich die Gesellschaft ihren heutigen Namen „Deutsche Ärzteversicherung“. Unter den Gründungsvätern befanden sich u. a. Adolph Abarbanell, Ernst von Leyden[2] sowie der spätere Nobelpreisträger Robert Koch, der viele Jahre als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender für das Unternehmen tätig war.[3]
Die Zusammenarbeit mit den Ärztekammern begann 1925. Den Mitgliedern der Kammern wurden Versicherungsverträge (Gruppenverträge) zu besonderen arztspezifischen Konditionen angeboten. Ein Bestandsübernahmevertrag mit der Concordia Lebensversicherungs-AG, später Colonia Lebensversicherung AG wurde 1955 geschlossen. Die Deutsche Ärzteversicherung wurde als Zweigniederlassung in Berlin geführt. Im selben Jahr nahm der Beirat seine Arbeit auf.
Im Jahr 1964 schloss die Deutsche Ärzteversicherung den ersten Empfehlungsvertrag mit einem ärztlichen Berufsverband. Zwei Jahre darauf beschloss die Deutsche Ärzteversicherung, mit den berufsständischen Versorgungswerken vertraglich zusammenzuarbeiten.
Die Deutsche Ärzteversicherung Allgemeine Versicherungs-AG für arztspezifische Sachversicherungen wurde 1987 gegründet. Sie wird heute als Zweigniederlassung der AXA Versicherung geführt. Im Jahr 1996 wurde die Deutsche Ärzteversicherung in der Lebens- und Rentenversicherung als eigenständige Tochtergesellschaft in Form einer Aktiengesellschaft in der AXA Gruppe rechtlich verselbständigt. Zur exklusiven Vermittlung der eigenen Versicherungs- und Finanzprodukte wurde 1991 die Deutsche Ärzteversicherung Vermittlungs- und Finanzberatungs-AG gegründet, die im Jahr 2002 in Deutsche Ärzte Finanz Beratungs- und Vermittlungs-AG umbenannt wurde.
Seit 1997 kooperiert die Deutsche Ärzteversicherung bundesweit und mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank.
2002 wurde unter dem Schlagwort „GesundheitsRente“ mit den ärztlichen/zahnärztlichen Tarifparteien (AAA/AAZ und Verband medizinischer Fachberufe) ein Kooperationsvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge für Gesundheitsberufe unterzeichnet. Gemeinsam mit zwölf Landesärztekammern führte die Deutsche Ärzteversicherung im Jahr 2003 MedProtect, die Rahmenvereinbarung zur Berufshaftpflichtversicherung, im Markt ein. Inzwischen gilt dieser Rahmenvertrag in allen Landesärztekammern und steht somit grundsätzlich allen Kammermitgliedern in Deutschland offen. Mit der Einbringung der DBV-Winterthur in den AXA-Konzern wurde die Deutsche Ärzteversicherung 2007 Marktführer im Bereich der akademischen Heilberufe.
Im Jahr 2008 entwickelte sie gemeinsam mit der Bundeszahnärztekammer DentProtect, den Rahmenvertrag zur Berufshaftpflichtversicherung für Zahnmediziner. Im selben Jahr trat die Deutsche Ärzteversicherung dem Konsortium KlinikRente bei.
Die Deutsche Ärzteversicherung ist Stifterin des „Hufeland-Preises“, der im Jahr 1959 erstmals ausgeschrieben wurde.
Im Beirat der Deutschen Ärzteversicherung sitzen Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker.
Die Aufgaben des Beirats sind die Beratung des Vorstandes, die Wahrung der Interessen der Kunden, die Unterstützung bei Meinungsverschiedenheiten im Leistungsfall sowie die Beratung bei der Entwicklung von Produkten. Dem unabhängigen Urteil des Beirates ist die Deutsche Ärzteversicherung bislang stets gefolgt. Allerdings stellt dieses Urteil im Leistungsfall lediglich eine Empfehlung dar. Rechtssicherheit erlangen Versicherte nur dadurch, dass sie sich an den Ombudsmann wenden.
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