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Das Corps Bremensia Göttingen ist eine Studentenverbindung Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Das Corps Bremensia Göttingen ist eine Studentenverbindung, die in ihrer heutigen Verfassung 1812 gegründet wurde. Das Corps ist farbentragend und schlägt im Gegensatz zu den meisten anderen Corps seit 1971 keine Mensuren mehr. Es vereint Studenten und ehemalige Studenten der Georg-August-Universität Göttingen. Die Corpsmitglieder werden „Bremenser“ genannt.
Corps Bremensia | |||||
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Basisdaten | |||||
Hochschule/n: | Georg-August-Universität | ||||
Gründung: | 20. Juni 1812 | ||||
Gründungsort: | Göttingen | ||||
Stiftungsdatum: | 1812 | ||||
Korporationsverband: | ehem. KSCV, Austritt 1971 | ||||
Farben: | Rot-Grün-Schwarz | ||||
Art des Bundes: | Männerbund | ||||
Stellung zur Mensur: | nichtschlagend | ||||
Wahlspruch: | virtute duce, comite fortuna | ||||
Website: | bremensia.de | ||||
Bremensia trägt die Farben Rot-Grün-Schwarz mit goldener Perkussion, dazu wird eine grüne Mütze getragen. Die Füchse tragen wie die Corps des Göttinger SC, dem Bremensia bis 1971 angehörte, kein Band.
Das Corpswappen zeigt neben den Farben die gekreuzten Schlüssel des Erzbistums Bremen, das Nagelspitzkreuz des Bistums Verden und die Bärentatzen der Grafschaft Hoya. Diese Territorien sind die Stammlande der Bremensia, sie bezeichnen also das Herkunftsgebiet der Bremenser zu der Zeit, als diese noch landsmannschaftlich verfasst war, d. h. vor Stiftung des Corps.
Rot und Grün gehen zurück auf die Uniformen der bremischen Ritterschaft, Schwarz kam beim Aufgehen der Frisia in die Bremensia hinzu.[1]
Die in den Herzogtümern Bremen und Verden beheimateten Studenten an der Universität Göttingen waren bis 1811 dem Kanton der Guestphalia zugeordnet. Am 25. Februar 1811 trennten sich die Bremenser von den Westfalen und bildeten einen eigenen Clubb, der durch den Göttinger Senioren-Convent (der laut Comment von 1809 aus nicht mehr als fünf Landsmannschaften bestehen durfte) zunächst nicht als vollwertiges Mitglied anerkannt wurde. Erst nach einer Commentänderung erfolgte am 20. Juni 1812 die Aufnahme in den SC.
1932 war Bremensia präsidierendes Vorortcorps im KSCV. Es wurde vor 1971 zum Grünen Kreis im KSCV gezählt.
Ein Mitglied der Bremensia war 1951 in den Göttinger Mensurenprozess verwickelt. Die Anzeige und Anklage des Mitglieds und der dazu ausgetragene Prozess, der bis zum Bundesgerichtshof ging, führte im Ergebnis dazu, dass die Rechtsfrage der Strafbarkeit des so genannten „akademischen Fechtens“ höchstrichterlich geklärt wurde: Der Angeklagte wurde damals freigesprochen.
Ende der 1960er Jahre verfolgte der CC der Bremensia vor dem Hintergrund einer veränderten Hochschullandschaft zusammen mit den aktiven Conventen anderer Corps im KSCV das Ziel, das Schlagen von Mensuren als Verpflichtung neu zu bewerten. Tragender Gedanke der Pflichtmensur war bisher wohl die Vorstellung gewesen, dass der Student durch die „Bewährung in der Mensur“ auf die Verantwortung in herausgehobenen Stellungen in Beruf und Gesellschaft vorbereitet wird.
Die Geschehnisse der beiden Weltkriege und das Verhalten von Corpsstudenten im Dritten Reich waren aus der Perspektive vieler – auch aktiver und inaktiver Corpsstudenten – dazu geeignet, den Zusammenhang zwischen Bewährung in der Mensur und im späteren Leben in Frage zu stellen. Der Beginn der Diskussion über das Für und Wider der Beibehaltung der Pflichtmensur gab es in Studentenverbindungen jedoch bereits in den Jahren der Weimarer Republik.
Hinzu kamen die weitreichenden Veränderungen des Aktivenbetriebs im Vergleich zu den Vorkriegsverhältnissen, als das Fechten noch in Blüte stand, auf hohem technischem Niveau betrieben wurde und der Einzelne eine sehr viel höhere Zahl an Mensuren zu bestehen hatte. Schließlich steht die Fechtdebatte im weiteren Sinne auch im Zusammenhang mit den Umwälzungen durch die 68er-Bewegung.
Zum Kösener Congress 1970 stellten drei Corps im Februar 1970 den Antrag, die Mensur als Verbandsprinzip aufzugeben:
„Die bisherige Voraussetzung für die Reception oder für die Verleihung eines Corpsbandes, mindestens eine Mensur auf blanke Corpswaffen gefochten zu haben, wird als zwingendes Verbandsprinzip nicht aufrechterhalten. ... Es wird jedem Corps überlassen, die Voraussetzungen für die Reception seiner Angehörigen bzw. für die Verleihung seines Bandes selbst zu bestimmen. Die Aufnahme in das engere Corps erfordert grundsätzlich eine Aktivzeit von mindestens drei Monaten. ...“
Als eine allgemeine Debatte über die Mensurfrage in diesem Sinne auf der Verbandsebene nicht zu erreichen war, trat die Bremensia im Jahre 1971 nach eingehender corpsinterner Diskussion aus dem Göttinger Seniorenconvent aus, ähnlich wie die Kartellcorps Suevia Tübingen, Vandalo-Guestphalia und die befreundete Rhenania Straßburg aus ihren SC. Im Falle der Bremensia, der Suevia und der Vandalo-Guestphalia wurde dieser Schritt von den älteren Corpsbrüdern nachvollzogen durch Austritt aus dem Verband Alter Corpsstudenten. Sie entsprachen damit ihrer Tradition, wonach der aktive Convent die für das Corps im Ganzen maßgebliche Instanz darstellt. Seitdem haben Angehörige dieser Corps keine Bestimmungsmensuren mehr auf ihre Farben geschlagen.
Die im KSCV verbliebenen befreundeten Verbindungen der Bremensia stellten sich in der Folge zumeist auf den Standpunkt, dass das Verhältnis an die Verbandszugehörigkeit und die Verbandsprinzipien wie das Festhalten an der Mensur gekoppelt sei. Daher brachen diese den offiziellen Kontakt zu den nichtschlagenden Verhältnissen weitestgehend ab, die Verhältnisse bestehen weiterhin, werden jedoch als suspendiert betrachtet. Inoffiziell gab und gibt es immer wieder Begegnungen, insbesondere mit den Jenensern und gelegentlich auch mit den Münchener Franken. 2010 wurde das 150-jährige Kartell mit Suevia Tübingen gefeiert.
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