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Dienstgrad Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der Colonel général[1] war eine militärische Dienststellung aus der Zeit des Ancien Régime in Frankreich. Er war ein höherrangiger Offizier, der allen Regimentern einer Waffengattung vorangestellt war und ursprünglich über diese auch den Oberbefehl führte. Zunächst finden sich je ein „colonel général“ der Infanterie und der Kavallerie. Nachdem ihm jedoch der „colonel général“ der Infanterie zu viel Einfluss auf die Truppenführung genommen hatte, entzog Ludwig XIV. 1661 diesem Posten sämtliche realen Befugnisse und wandelte ihn in eine Stellung ehrenhalber um, was auch die später geschaffenen „colonel général des dragons“ (Generalobersten der Dragoner) (1668), und „colonel général des Cent-Suisses et Grisons“ (Generalobersten der Hundertschweizer und Graubündner) betraf. Letzterer war allen Einheiten der Schweizer in der königlichen Garde (Maison du Roi) vorangestellt. Des Weiteren wurde noch ein „colonel général des Gardes-Françaises“ und der „Hussards“ (Husaren) geschaffen. Nachdem die Bezeichnung Colonel nun nicht mehr belegt war, übernahmen die Kommandeure der Infanterieregimenter die Rangbezeichnung Colonel und legten dafür das bisher geführte „Mestre de camp“ ab.[2] Lediglich bei der Kavallerie bestand der „colonel général“ weiter, aus diesem Grunde hießen deren Regimentskommandeure auch dann noch „Mestre de camp“.
Nachdem der „colonel général“ in seiner Gesamtheit während der Revolution abgeschafft worden war, führte ihn Napoleon I. wieder ein, um damit einige seiner Marschälle von Frankreich ehrenhalber zu betrauen.
In der Restauration und danach blieb der Titel des „colonel général“ den Mitgliedern der königlichen Familie vorbehalten. Nach dem Jahre 1830 wurde er nicht mehr vergeben.
Der Colonel général de l’infanterie war eine Offiziersstelle der französischen Krone, die unter König Franz I. eingerichtet wurde. Dieser Offizier stand in der Rangfolge unmittelbar unter dem „maréchal de France“[3] und hatte das Oberkommando über die Infanterie inne. Während der italienischen Kriege existierte ein „Colonel général jenseits der Berge“ (au-delà des monts) und ein „Colonel général diesseits der Berge“ (en deçà des monts).
Unter dem Herzog von Épernon wurde die Stellung 1581 erstmals als Höheres Kronamt (Grand office de la couronne) etabliert.
Der „Colonel général“ genoss erhebliche Befugnisse, so war er der Befehlshaber über sämtliche Infanterie-Regimenter. Alle Angelegenheiten der „Infanterie“, einschließlich der Ernennung der Offiziere wurden von ihm geregelt. Dies gestattete ihm letztendlich seine Günstlinge in Schlüsselstellungen der Armee zu hieven, was unter Umständen zu einer Gefahr für den König werden könnte. Kardinal Richelieu, und dann Kardinal Mazarin begannen daher die Befugnisse des „colonel général“ einzuschränken.
1638 folgte Bernard de Nogaret de La Valette d’Épernon seinem Vater in dieser Stellung zunächst titularmäßig nach. Als im gleichen Jahr die Schlacht bei Fontarabie gegen die Spanier verloren wurde, wobei Frankreich 4.000 Gefallene und 2.000 in Gefangenschaft geratene Soldaten zu verzeichnen hatte, machte man den „colonel général“ für das Desaster verantwortlich und zwang ihn, nach England in das Exil zu gehen. Auf Anweisung von Richelieu wurde dann der Begriff „colonel général“ die Infanterie betreffend nicht mehr verwendet. Doch noch am Ende des Jahres 1643 kehrte der Herzog von Epernon aus England zurück und wurde nun auch de jure mit der Stellung des „colonel général“ betraut. Im Jahr 1645 wurde der bis dahin verpönt gewesene Begriff wieder bei den Belangen der Infanterie zugelassen. Nach dem Aufstand der Fronde begann König Ludwig XIV., unterstützt von seinem Kriegsminister Le Tellier, die Privilegien des Herzogs von Epernon immer mehr zu beschneiden, was auch dazu führte, dass eine ganze Reihe von Offizieren den Dienst quittierte. Nach dem Tod des Herzogs im Jahre 1661 wurde die Stelle zunächst abgeschafft, aber noch während der Regentschaft Ludwigs XIV. wieder eingeführt, allerdings nur noch als Ehrenamt.
Der „colonel général“ der Kavallerie wurde gleichzeitig mit dem „colonel général“ der Infanterie etabliert. Wie dieser führte er das Oberkommando über alle Regimenter seiner Waffengattung, in der die Regimentskommandeure (wie bei der Infanterie) „mestre de camp“ hießen. Lediglich die Kompanien der „Gendarmerie de France“ als schwere Kavallerie, die keine Regimenter bildeten standen nicht unter seinem Kommando. Aus diesem Grunde wurde der „colonel général de la cavalerie“ nominell auch als „colonel général de la cavalerie légère“ (also der leichten Kavallerie) bezeichnet.[4] Ihm zur Seite stand als Gehilfe ein „mestre de camp général“ und ein „commissaire général“, Funktionen die jedoch schon bald zu Ehrenämtern wurden. Ebenso wie der „colonel général“ der Infanterie übte auch dieser starken Einfluss auf die Belange der Kavallerie und die Besetzung der Offiziersstellen aus.
Die Zwistigkeiten zwischen dem „colonel général“ der Infanterie und der königlichen Administration wirkten sich jedoch nicht gänzlich auf die Kavallerie aus, weswegen das Amt auch weiterhin bestehen blieb. Das heißt, er war (wenn auch mehr und mehr nur noch symbolisch) weiterhin für die Belange der Kavallerie, wie das Vorschriftenwesen, die Revuen (Besichtigungen) und die Bestallung der Offiziere verantwortlich, etwas was dem Generaloberst der Infanterie erst später wieder zugestanden wurde. Im Jahre 1668 wurden die Dragoner einem eigenen „colonel général“ unterstellt. Der Comte d’Auvergne, „colonel général“ der Kavallerie seit 1675 verteilte ab 1694 die anfallenden Aufgaben auf ein „Corps d’inspecteurs de la cavalerie“ (Korps der Kavallerie-Inspektoren). Unter seinem Neffen und Nachfolger, dem Graf von Évreux wurde die Kavallerie jedoch gänzlich unter königlichen Befehl gestellt.
Im Jahre 1778 wurde der „colonel général des hussards“ eingeführt, womit das System weiter aufgesplittet wurde.
Jeweils ein Infanterie- und ein Kavallerieregiment führten den Namen „Colonel général“:
Die Namensgebung besagte nicht, dass der jeweilige colonel général Inhaber des Regiments war. Es führt lediglich die Bezeichnung.
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