Figur der Heraldik Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die Brücke wird in der Heraldik als gemeine Figur verwendet.[1]
Die Brücke hat in der Heraldik zwei verschiedene Bedeutungen.
Mit Brücke wird manchmal der Turnierkragen bezeichnet, der vorrangig in Wappen adliger Personen als Beizeichen verwendet wird.[2]
Die Brücke als Bauwerk wird als Wappenmotiv in Redenden Wappen verwendet. Beispiel ist das Wappen von Königsbrück. Das Brückenmotiv im Stadtwappen deutet meistens auf die Lage des Ortes bei einem Flussübergang hin. Darstellung und Farbgebung der Brücke sind nicht einheitlich. Von den möglichen Bauformen von Brücken werden in der Heraldik meistens Bogen-, Hänge- und Klappbrücken verwendet. Die Bauwerke werden stark stilisiert dargestellt. Oft wird ein Mauerwerk angedeutet. Die Anzahl der Brückenbogen reichen von einem bis selten über fünf. Das Brückenmotiv gehört neben der Burg, dem Kastell und dem Turm zu den häufigsten gemeinen Figuren.
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