Der Hauptschulabschluss ist in Deutschland der erste allgemeinbildende Schulabschluss.[1] „Der Hauptschulabschluss wird zur Aufnahme einer dualen Berufsausbildung genutzt und berechtigt weiterhin zum Eintritt in das Berufsgrundbildungsjahr sowie unter bestimmten Voraussetzungen in Berufsfachschulen. Außerdem ist er Voraussetzung für den späteren Eintritt in bestimmte Fachschulen und Einrichtungen des Zweiten Bildungsweges.“[1] Er wird je nach Bundesland auch Berufsbildungsreife oder Berufsreife genannt, da die Bezeichnung Hauptschule im Schulsystem weitgehend abgeschafft worden ist.
Bedingungen für den Hauptschulabschluss
Der Hauptschulabschluss wird am Ende der 9. bzw. 10. Klasse (je nach Schulpflichtdauer) an einer Schule mit einem Hauptschulzweig oder einer Hauptschule im Bereich der Sekundarstufe I erworben.
„Der Hauptschulabschluss wird an der Hauptschule oder in Bildungsgängen, die diesen Abschluss vorsehen, erteilt, wenn in allen Fächern wenigstens ausreichende Leistungen vorliegen.“[1] Genaueres bestimmen die Prüfungs- und Ausbildungsordnungen des jeweiligen Bundeslandes.
Folgende Aufzählung gibt Möglichkeiten an, wie in Deutschland ein Hauptschul- oder vergleichbarer Abschluss erreicht werden kann. Anzumerken ist, dass in vielen Bundesländern nicht alle aufgezählten Wege möglich sind.
Einen Hauptschul- oder vergleichbaren Abschluss erreicht man in Deutschland
- eingeschlossen durch einen höheren Abschluss, z. B. Qualifizierender Hauptschulabschluss, Mittlere Reife,
- durch den erfolgreichen Abschluss einer Hauptschule oder einer Gesamtschule nach der 9. bzw. 10. Klasse.
- in einigen Bundesländern durch die Versetzung von der 9. in die 10. Klasse eines Gymnasiums oder einer Realschule,
- durch die Hauptschulabschlussprüfung nach der 9 bzw. 10. Klasse der Hauptschule,
- durch die Schulfremdenprüfung an einer diesen Abschluss vergebenden Schule,
- durch den erfolgreichen Abschluss einer Hauptschule nach der 10. Klasse in Nordrhein-Westfalen als sogenannten Hauptschulabschluss (Typ 10 A)
- durch das Bestehen einer Zusatzprüfung an folgenden beruflichen Schulen:
- Berufsvorbereitungsjahr beziehungsweise in Baden-Württemberg das Vorbereitungsjahr Arbeit und Beruf
- Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf
- einjährige Sonderberufsfachschule
- durch den erfolgreichen Abschluss eines gleichnamigen Kurses an der Abendhauptschule oder an der Volkshochschule
- durch Fernunterricht, der auf die Schulfremdenprüfung vorbereitet
Erweiterter Hauptschulabschluss
In den Ländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein kann am Ende der Klasse 10 ein erweiterter Hauptschulabschluss oder die erweiterte Berufsbildungsreife erworben werden (Mittlere Reife).[1] Letztere berechtigt – versehen mit entsprechendem Qualifikationsvermerk – zum Eintritt in die gymnasiale Oberstufe Sekundarstufe II.
Schulabgänger in Deutschland mit Hauptschulabschluss
Im Abgangsjahr 2016 beendeten 173.293 (2015: 170.731) Schüler ihre Schulzeit mit einem Hauptschulabschluss. Dies waren 2015 15 % eines Jahrgangs (im Jahr 2005 noch 22 %). Die Mädchenquote betrug etwa 40 %. Davon besuchten etwa 73.000 Schüler Hauptschulen, etwa 23.000 Integrierte Gesamtschulen, ferner etwa 44.000 übrige allgemeinbildende Schulen und etwa 31.000 berufliche Schulen.[2][3]
Schulabgänger in Deutschland ohne Hauptschulabschluss
Im Abgangsjahr 2016 beendeten 49.200 Schüler ihre Schullaufbahn ohne einen Hauptschulabschluss. Damit gelang es 6 % eines Jahrgangs nicht, mindestens einen Hauptschulabschluss zu erwerben. Dabei ist in allen ostdeutschen Bundesländern der Anteil überdurchschnittlich hoch. So verließen in Mecklenburg-Vorpommern 9,2 % eines Jahrgangs die Schule ohne Hauptschulabschluss, in Sachsen-Anhalt 9,6 %. Die geringste Quote weisen Niedersachsen mit 4,9 % und Hessen mit 5,1 % auf. Die bundesweite Quote ist seit 2010 deutlich gefallen[4][5], aber nach dem Minimum 2012 von 5,6 % wieder leicht angestiegen.[6]
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
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