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Beatrice Weber-Dürler
Schweizer Rechtswissenschafterin Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Beatrice Weber-Dürler (* 30. Januar 1944 in Zürich)[1] ist eine Schweizer Rechtswissenschafterin.
Nach der Promotion 1972 bei Hans Nef habilitierte sich Weber-Dürler 1983 an der Universität Zürich als zweite Juristin nach Emilie Kempin-Spyri (1891). Drei Jahre später wurde sie zur ordentlichen Professorin an der Hochschule St. Gallen gewählt und war damit die erste Frau auf einem Lehrstuhl für öffentliches Recht in der Schweiz.[2] 1990 wurde sie an die Universität Zürich auf einem Lehrstuhl für öffentliches Recht berufen, wo sie bis zu ihrer Emeritierung im August 2008 lehrte.
Ihre Habilitationsschrift über den Vertrauensschutz im öffentlichen Recht[3] war ein wichtiger Beitrag für dieses anhin wenig erforschte Gebiet. Ihre weiteren Forschungsinteressen galten klassischen Themen wie der Rechtsgleichheit, dem Grundrechtseingriff oder dem Verhältnismässigkeitsprinzip.
Sie war mit dem Zürcher Oberrichter Hans Peter Weber-Dürler († 1993) verheiratet.
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Weblinks
- Literatur von und über Beatrice Weber-Dürler im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Website des Lehrstuhls an der Universität Zürich
- Prof. Dr. iur. Beatrice Weber-Dürler auf der Website der Universität Zürich, Gleichstellung
- David Werner: Eine Karriere, die nicht geplant war. Porträt in: Universität Zürich, Gleichstellung, Mai 2010 (PDF).
Einzelnachweise
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