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Die bzw. der Integrationsbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung (rechtlich Bayerischer Integrationsbeauftragte) berät und unterstützt die Bayerische Staatsregierung in Fragen der Integrations-, Asyl- und Migrationspolitik. Der Integrationsbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung ist seit November 2023 Karl Straub (CSU).
Integrationsbeauftragter der Bayerischen Staatsregierung | |
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Staatliche Ebene | Bayern |
Geschäftsbereich | Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration |
Gründung | 2009 |
Hauptsitz | München |
Beauftragter | Karl Straub |
Netzauftritt | www.integrationsbeauftragter.bayern.de |
Das Amt wurde Ende 2008 eingerichtet. Damit reagierte die Bayerische Staatsregierung auf eine sich verändernde Zusammensetzung der Bevölkerung im Freistaat Bayern, in dem heute rund 3,5 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund leben.[1]
Das Amt ist unabhängig und ressortübergreifend angelegt und der Amtsinhaber ist kein Regierungsmitglied. Das Amt und dessen Geschäftsstelle ist seit 2018 dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration zugeordnet. Zuvor war es von 2015 bis 2018 in der Bayerischen Staatskanzlei und davor von 2009 bis 2015 beim Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration angesiedelt.[2] Der Integrationsbeauftragte arbeitet mit allen Staatsministerien insbesondere bei integrationsspezifischen Anliegen zur schulischen, beruflichen, kommunalen und gesellschaftlichen Integration von Menschen mit Migrationshintergrund zusammen.
Zentrale Aufgaben sind:
Der Beauftragte wird vom Ministerpräsidenten berufen und entlassen.[3]
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