Kleingebäck ist die Sammelbezeichnung für kleine Backwaren aus Brotteig, die maximal 250 Gramm wiegen. Der Teig kann anders zubereitet werden als der klassische Brotteig. Die Begriffsdefinitionen finden sich in den Leitsätzen für Brot und Kleingebäck.[3] Typische Beispiele für Kleingebäck sind Brötchen und Laugengebäck (Laugenbrezeln, Laugenbrötchen, Laugenstangen).
Dauerbackwaren sind „Feine Backwaren“,[4] die für einen längeren Zeitraum haltbar sind, da sie weniger Feuchtigkeit enthalten.
Feine Backwaren sind Backwaren, die bezogen auf 90 Teile Getreidemahlerzeugnisse (Mehl, Stärke) mindestens 10 Teile Fett und/oder Zucker enthalten und unterscheiden sich dadurch von Brot und Kleingebäck. Zum Feingebäck zählen Waffeln, Kuchen und Torten, außerdem auch Dauerbackwaren, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.[4]
Diätetische Backwaren sind Lebensmittel, die zu einem besonderen Ernährungszweck bestimmt sind. Man unterscheidet: eiweißarme, natriumarme und glutenfreie sowie Diabetiker-Backwaren.[5]
Öko-Backwaren sind Backwaren, die nach den Vorschriften der EG-Öko-Verordnung hergestellt werden müssen.[5]
Josef Loderbauer:Das Bäckerbuch in Lernfeldern. Verlag Handwerk und Technik, Hamburg 2008, ISBN 978-3-582-40205-9.
Lebensmittel-Lexikon Dr. Oetker, 4. Aufl. 2004, Artikel Backwaren, Feine Backwaren und Kleingebäck, ISBN 978-3767005907
Waldemar Ternes, Alfred Täufel, Lieselotte Tunger, Martin Zobel (Hrsg.):Lebensmittel-Lexikon. 4., umfassend überarbeitete Auflage. Behr, Hamburg 2005, ISBN 3-89947-165-2. Seite 159
Wolfgang Frede:Taschenbuch für Lebensmittelchemiker: Lebensmittel – Bedarfsgegenstände – Kosmetika – Futtermittel. Springer-Verlag, 2006, ISBN 978-3-540-28220-4, S.586–587 (google.de[abgerufen am 7.Juli 2020]).