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Das Amt Wahrenbrück war ein 1992 gebildetes Amt in Brandenburg, in dem sich elf Gemeinden im damaligen Kreis Herzberg (seit 1993 Landkreis Elbe-Elster, Brandenburg) zu einem Verwaltungsverbund zusammengeschlossen hatten. Amtssitz war in der Stadt Wahrenbrück (heute Uebigau-Wahrenbrück). Das Amt wurde 1998 wieder aufgelöst. Es hatte zuletzt (Ende 1997) insgesamt 3950 Einwohnern.[1]
Wappen | Deutschlandkarte | |
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? Hilfe zu Wappen |
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Basisdaten (Stand 1998) | ||
Koordinaten: | 51° 32′ N, 13° 21′ O | |
Bestandszeitraum: | 1992–1998 | |
Bundesland: | Brandenburg | |
Landkreis: | Elbe-Elster | |
Einwohner: | 3950 (31. Dez. 1997) | |
Amtsgliederung: | 11 Gemeinden | |
Das Amt Wahrenbrück grenzte im Norden an das Amt Falkenberg/Uebigau, im Osten an das Amt Elsterland, im Süden an das Amt Bad Liebenwerda und im Westen an das Amt Mühlberg/Elbe.
Der Minister des Innern des Landes Brandenburg erteilte der Bildung des Amtes Wahrenbrück am 19. August 1992 seine Zustimmung.[2] Als Zeitpunkt des Zustandekommens des Amtes wurde der 30. August 1992 festgelegt. Die Zustimmung war befristet bis zum 30. August 1994. Das Amt hatte seinen Sitz in der Stadt Wahrenbrück und bestand zunächst aus zwölf Gemeinden im damaligen Kreis Bad Liebenwerda:
Die Befristung wurde ab 7. Juli 1994 aufgehoben.[3] Zum 27. September 1998 wurden die Gemeinden Bönitz[4], Kauxdorf[5], Beiersdorf[6], Marxdorf[7], Prestewitz[8], Wildgrube[9], Saxdorf[10], Domsdorf[11], Winkel[12], Beutersitz[13] und Rothstein[14] in die Stadt Wahrenbrück eingegliedert. Zum 31. Dezember 2001 wurden die Gemeinden Bahnsdorf, Drasdo und Wiederau und die Stadt Uebigau in die Stadt Wahrenbrück eingegliedert. Die Stadt führte ab diesem Zeitpunkt den Namen Stadt Uebigau-Wahrenbrück.[15]
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