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amtierende, 24. Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Das Kabinett Scholz ist die 24. und amtierende Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland. Der Wahl von Olaf Scholz zum Bundeskanzler durch den 20. Deutschen Bundestag am 8. Dezember 2021 folgten noch am selben Tag seine Ernennung und die der von ihm vorgeschlagenen Bundesminister durch den Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier.
Kabinett Scholz | |
---|---|
Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland | |
Bundeskanzler | Olaf Scholz |
Wahl | 2021 |
Legislaturperiode | 20. |
Ernannt durch | Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier |
Bildung | 8. Dezember 2021 |
Dauer | 2 Jahre und 335 Tage |
Vorgänger | Kabinett Merkel IV |
Zusammensetzung | |
Partei(en) | SPD, Grüne, FDP |
Minister | 16 |
Repräsentation | |
Deutscher Bundestag | 415/733 (57 %)
|
Am 6. November 2024 kündigte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) an, dem Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier die Entlassung von Bundesminister Christian Lindner (FDP) aufgrund des Auseinanderbrechens der Ampel-Koalition vorzuschlagen und am 15. Januar 2025 mit der Vertrauensfrage vor den Deutschen Bundestag zu treten.[1][2][3] Nach Art. 64 GG werden die Bundesminister auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen. Alle weiteren Bundesminister der FDP, Marco Buschmann, Volker Wissing und Bettina Stark-Watzinger, kündigten noch am selben Abend ihren Rücktritt an.[4]
Der am 26. September 2021 gewählte Bundestag konstituierte sich am 26. Oktober 2021. Verhandlungen für eine mögliche „Ampelkoalition“ wurden am 24. November 2021 mit dem Koalitionsvertrag der 20. Wahlperiode des Bundestages abgeschlossen.[5]
Dieser wurde von der SPD auf einem Parteitag am 4. Dezember 2021 mit 98,8 Prozent gebilligt.[6] Am 5. Dezember genehmigte ihn die FDP auf einem digitalen Parteitag mit 92 Prozent. Die am 6. Dezember endende Urabstimmung bei den Grünen ergab 86 Prozent Zustimmung.[7] Die Unterzeichnung durch die drei Parteien folgte am 7. Dezember.[8]
Der Bundestag wählte Olaf Scholz am 8. Dezember 2021 mit 395 Stimmen, einer absoluten Mehrheit seiner 736 Mitglieder (Art. 63 Abs. 2 GG), bei 303 Nein-Stimmen zum Bundeskanzler. Am selben Tag wurden er und die von ihm vorgeschlagenen Bundesminister von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ernannt und vor dem Bundestag vereidigt.[9] Von den 416 Mitgliedern der Koalitionsfraktionen waren nach dem Sitzungsprotokoll sechs entschuldigt; von den verbleibenden 410 haben also mindestens fünfzehn nicht mit ja gestimmt. Von den übrigen 320 Mitgliedern des Bundestages waren achtzehn entschuldigt; mindestens eine der 303 Nein-Stimmen muss daher aus den Reihen der Koalition stammen.[9]
Wahlgang | Kandidat | Stimmen | Stimmenzahl | Anteil | Koalitionspartei(en) | ||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
1. Wahlgang | Olaf Scholz (SPD) |
Ja-Stimmen | 395 | 53,7 % | SPD, Grüne, FDP | ||||
Nein-Stimmen | 303 | 41,2 % | |||||||
Enthaltungen | 6 | 0,8 % | |||||||
Ungültig | 3 | 0,4 % | |||||||
nicht abgegeben | 29 | 3,9 % |
Der Zuschnitt des Kabinetts und insbesondere die Verteilung der Ressorts wurden bei der Präsentation des Koalitionsvertrages am 24. November 2021 vorgestellt. Der Bereich „Bau und Wohnen“ wurde aus dem Innenministerium in ein eigenes Ministerium ausgegliedert und der Bereich „Verbraucherschutz“ aus Justiz zu Umwelt verschoben. Damit gibt es 16 statt zuvor 15 Minister, davon sieben SPD, fünf Grüne und vier FDP. Gemäß dem Koalitionsvertrag stellt die SPD im Bundeskanzleramt die Staatsministerin für Bund-Länder-Beziehungen, die Staatsministerin für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie den Staatsminister für die neuen Bundesländer. Die Grünen stellen dort die Staatsministerin für Kultur und Medien sowie zwei Staatsministerinnen und einen Staatsminister im Auswärtigen Amt. Das Vorschlagsrecht für Parlamentarische Staatssekretäre liegt bei den jeweiligen Bundesministern.[10]
FDP und Grüne nominierten Minister aus ihren Reihen am 24. und 25. November 2021.[11][12][13] Die SPD veröffentlichte ihre Ministerliste nach der Zustimmung ihrer Delegierten zum Koalitionsvertrag in einer Pressekonferenz am 6. Dezember.[14]
In den Nominierungen wurden neben dem Bundeskanzler acht Ministerinnen und acht Minister berücksichtigt. Auf der Ebene der Parlamentarischen Staatssekretäre gibt es 19 Frauen und 18 Männer. Insgesamt gehören der Bundesregierung nebst Staatsministern und Staatssekretären jeweils 27 Frauen und Männer an (SPD: 13 Frauen, 11 Männer; Bündnis 90/Die Grünen: 11 Frauen, 7 Männer; FDP: 3 Frauen, 9 Männer). Scholz löste damit ein Wahlversprechen aus dem November 2020 ein, das Kabinett mit mindestens gleich vielen Frauen wie Männern zu besetzen. Seit der Ablösung von Christine Lambrecht durch Boris Pistorius im Verteidigungsministerium im Januar 2023 ist die Geschlechterparität nicht mehr gegeben.[15]
Die Bundesregierung besteht nach Art. 62 Grundgesetz aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Daher sind die Parlamentarischen Staatssekretäre (ggf. mit der Bezeichnung Staatsminister) keine Regierungsmitglieder.
Im Kabinett Scholz gab es seit seiner Ernennung durch den Bundespräsidenten am 8. Dezember 2021 acht Änderungen, davon zwei auf Minister-Ebene und sechs auf der Ebene der Parlamentarischen Staatssekretäre:
Am 11. April 2022 erklärte Anne Spiegel den Rücktritt von ihrem Amt als Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Am 25. April wurde sie von Lisa Paus abgelöst.[23] Ursache für den Rücktritt waren Vorwürfe gegen Spiegel im Zusammenhang mit ihrem vorherigen Amt als Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität in Rheinland-Pfalz und ihr Agieren im Kontext des Hochwassers im Ahrtal 2021.
Am 3. Juni 2022 legte Thomas Sattelberger aus privaten und gesundheitlichen Gründen sein Amt als Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung und die damit verbundene Position des Beauftragten für Transfer und Ausgründungen aus der Wissenschaft nieder. Sein Nachfolger wurde noch am selben Tag der Bundestagsabgeordnete Mario Brandenburg.
Am 28. Juni 2022 legte Oliver Krischer sein Amt als Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz nieder, da er in der neu gebildeten schwarz-grünen Koalition in Nordrhein-Westfalen das Amt des Ministers für Umwelt, Naturschutz und Verkehr übernahm. Seine Nachfolge trat am 14. Juli 2022 der ehemalige Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz in Niedersachsen, Stefan Wenzel, an.
Zum 31. Dezember 2022 legte zudem Manuela Rottmann das Amt als Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft nieder, da sie als Oberbürgermeisterkandidatin nach Frankfurt am Main wechselte. Ihre Nachfolge trat am 9. Januar 2023 Claudia Müller an.
Am 16. Januar 2023 bat die Bundesministerin der Verteidigung Christine Lambrecht den Bundeskanzler um ihre Entlassung.[24] Am 19. Januar wurde sie aus ihrem Amt entlassen und der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius zum Nachfolger ernannt.[25]
Am 27. April 2023 wurde Cansel Kiziltepe Senatorin für Integration, Arbeit, Soziales, Vielfalt und Antidiskriminierung des Landes Berlin, ihr folgte Elisabeth Kaiser als parlamentarische Staatssekretärin im Bauministerium nach.[26]
Christian Kühn wurde am 15. Februar 2024 Präsident des Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, sein Nachfolger als Parlamentarischer Staatssekretär im Umweltministerium wurde Jan-Niclas Gesenhues.
Michael Theurer wurde am 1. September 2024 Mitglied des Vorstands der Deutschen Bundesbank, sein Nachfolger als Parlamentarischer Staatssekretär im Verkehrsministerium und als Beauftragter der Bundesregierung für den Schienenverkehr wurde Gero Hocker.
Der Koalitionsvertrag spricht das Vorschlagsrecht für den nächsten deutschen EU-Kommissar Bündnis 90/Die Grünen zu, sofern die Kommissionspräsidentin nicht aus Deutschland stammt.[27]
Zum Regierungssprecher wurde Steffen Hebestreit (SPD) ernannt.[28]
Zur „Halbzeit“ der Legislaturperiode im September 2023 hatte die Regierung Scholz laut Bertelsmann-Stiftung 174 von 453 ihrer Vorhaben ganz oder teilweise umgesetzt. Das entspricht einem Anteil von 38 Prozent. Weitere 55 Vorhaben bzw. 12 Prozent wären im „Prozess der Erfüllung“ und nochmals 62 Vorhaben bzw. 14 Prozent „substantiell angegangen“. Im Umkehrschluss seien 162 Vorhaben bzw. 36 Prozent noch nicht erfüllt oder angegangen.[29]
Gegenstand | Federführende Ministerien | In-Kraft |
---|---|---|
Schaffung eines 100 Mrd. € Sondervermögens Bundeswehr im Rahmen der „Zeitenwende“[30] | Verteidigung | 1. Juli 2022 |
Abschaffung des Paragrafen 219a StGB (Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft)[31] | Justiz | 18. Juli 2022 |
Erhöhung der BAföG-Sätze und Erweiterung des Kreises der Bezugsberechtigten[32] | Bildung und Forschung | 1. August 2022 |
Erhöhung des Mindestlohnes auf 12 Euro und der Minijobgrenze auf 520 € | Arbeit und Soziales | 1. Oktober 2022 |
Entlastung bei den Energiekosten durch Abschaffung der EEG-Umlage, Senkung der Energiesteuer, 300 € Energiepreispauschale sowie eine Strom- und Gaspreisbremse | Finanzen / Wirtschaft und Klimaschutz | 29. November 2022 |
Ratifizierung des Freihandelsabkommens mit Kanada (CETA) | Wirtschaft und Klimaschutz | 1. Dezember 2022 |
Steuerentlastungen, insb. gegen die kalte Progression (Inflationsausgleichsgesetz)[33][34], sowie Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags, des Grundfreibetrags, des Sparer-Pauschbetrags und der Pendlerpauschale | Finanzen | 8. Dezember 2022 |
Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbarer Energien (sog. Osterpaket) und Novellierung des EEG[35] | Wirtschaft und Klimaschutz | 1. Januar 2023 |
Wohngeldreform | Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen | 1. Januar 2023 |
Einführung des Bürgergeldes (Ablösung von „Hartz IV“) | Arbeit und Soziales | 1. Januar 2023 |
Paritätische Verteilung der CO2-Abgaben fürs Heizen mit Erdöl und Erdgas zwischen Mietern und Vermietern (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz) | Wirtschaft und Klimaschutz / Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen | 1. Januar 2023 |
Änderung des Europawahlgesetzes: Senkung des Wahlalters auf 16 für die Wahl des Europäischen Parlaments[36] | Inneres | 14. Januar 2023 |
Beschleunigung von Planungsverfahren in der Infrastruktur | Justiz | 19. Januar 2023 |
Novellierung des Verpackungsgesetzes (Caterer, Lieferdienste und Restaurants müssen Alternativen zu Einwegbehältern für To-Go- bzw. Take-Away-Essen und -Getränke anbieten) | Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz | |
Änderung des Transfusionsgesetzes (Neuregelung der Blutspende durch Abschaffung der Diskriminierung homosexueller Männer und Abschaffung der Altershöchstgrenze)[37] | Gesundheit | 1. April 2023 |
Deutschlandticket (bundesweite ÖPNV-Nutzung für 49 €) | Verkehr | 1. Mai 2023 |
Kulturpass für 18-Jährige (200 Euro Budget zur Nutzung kultureller Angebote) | 1. Juni 2023 | |
Pflegereform (Erhöhung der Leistungen und des Pflegeunterstützungsgelds für häusliche Pflege; Erhöhung der Beitragssätze; Abschläge für Familien ab dem 2. Kind) | Gesundheit | 1. Juli 2023 |
Reform des Baugesetzes (Bauleitpläne werden online veröffentlicht und Genehmigungsverfahren vereinfacht)[38] | Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen | 7. Juli 2023 |
Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz | Gesundheit | 1. August 2023 |
Gesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden (Tierwohllabel)[39] | Ernährung und Landwirtschaft | 24. August 2023 |
Reform des Wettbewerbsrechts zur Stärkung des Bundeskartellamtes[40] | Wirtschaft und Klimaschutz / Justiz | |
Gesetz zur Überarbeitung des strafrechtlichen Sanktionenrechts (Halbierung der Ersatzfreiheitsstrafe, ausdrücklich gesetzlich geregelte Verschärfung in der Strafzumessung bei Taten mit „geschlechtsspezifischen“ sowie „gegen die sexuelle Orientierung gerichteten“ Motiven, Möglichkeit einer Weisung zur Therapie oder Erbringung gemeinnütziger Leistungen bei Bewährungen) | Justiz | 1. Oktober 2023 |
Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes („Chancen-Aufenthaltsrecht“, „Chancenkarte“ basierend auf einem Punktesystem)[41] | Inneres sowie Arbeit und Soziales | 1. November 2023 |
Gesetz zur Heizungsmodernisierung / „Wärmewende“ (Gebäudeenergiegesetz)[42] | Wirtschaft und Klimaschutz | 1. Januar bzw. 1. Oktober 2024 |
Reform des Lobbyregisters zur Einführung eines „legislativen Fußabdrucks“[43] | 1. März 2024 | |
Wachstumschancengesetz (steuerliche Erleichterungen für Unternehmen, Abbau von Bürokratie, Investitionen in den Klimaschutz, mehr Fachkräfte aus dem Ausland, schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren) | Finanzen | 27. März 2024 |
Reform des Staatsangehörigkeitsrechts (doppelte Staatsbürgerschaft auch für Nicht-EU-Bürger, Verkürzung der Mindestaufenthaltszeit)[44] | Inneres | 1. April 2024 |
Legalisierung von Cannabis[45] | Gesundheit | 1. April 2024 |
Selbstbestimmungsgesetz (Ersatz für Transsexuellengesetz)[46] | Justiz sowie Familie, Senioren, Frauen und Jugend | 1. November 2024 |
Reform des Namensrechts[47] | Justiz | 1. Mai 2025 |
Im Jahr 2022 beschloss das Kabinett aufgrund gestiegener Lebenshaltungskosten (insbesondere aufgrund gestiegener Energie- und Benzinpreise), die durch den von Russland begonnenen Krieg gegen die Ukraine und der von Russland eingestellten Erdgaslieferungen gegenüber Deutschland bedingt sind,[48] Maßnahmen zur finanziellen Entlastung der Bevölkerung. In zwei ersten Maßnahmenpaketen in Höhe von 30 Milliarden Euro wurde neben der Abschaffung der EEG-Umlage Einmalzahlungen in Höhe von 300 Euro für alle Beschäftigten, eine Einmalzahlung von 100 bis 200 Euro für alle Arbeitslosen, eine einmalige Erhöhung des Kindergeldes um 100 Euro pro Kind sowie jeweils drei Monate das 9-Euro-Ticket und eine Stützung der Kraftstoffpreise verfügt. In einem dritten Maßnahmenpaket in Höhe von 65 Milliarden Euro wurden unter anderem Einmalzahlungen in Höhe von 300 Euro an Rentner, Einmalzahlungen in Höhe von 200 Euro an Fachschüler und Studenten, 415 Euro Heizkostenzuschüsse an Bezieher von Wohngeld zusätzlich zur dauerhaften Erhöhung desselben ab dem Jahr 2023, eine Erhöhung des Kindergeldes um 18 Euro ab dem Jahr 2023, eine Anhöhung der Midijob-Obergrenze, die Einführung eines deutschlandweiten Nahverkehrstickets (49-Euro-Ticket), eine Einkommensteuerentlastung, eine weitere Steuerfreistellung von 3000 Euro, eine Strompreisbremse und die Einführung eines Bürgergeldes (das 50 Euro über den Hartz IV-Regelsätzen liegt) beschlossen. Zur Finanzierung der Maßnahmen einigte sich die Ampelkoalition auf die Abschöpfung von Zufallsgewinnen am Strommarkt (Übergewinnsteuer).[49][50][51] Ende September 2022 stellte Scholz mit seiner Regierung über Kredite (Wirtschaftsstabilisierungsfonds) finanzierte Maßnahmen in Höhe von 200 Milliarden Euro vor.[52] Darunter fallen die Senkung der Umsatzsteuer auf Gas bis zum Frühjahr 2024 von 19 auf sieben Prozent, Ausbau der Infrastruktur für den Import von Flüssigerdgas durch LNG-Terminals, die potentielle Ausschöpfung von alternativen Energiequellen und von Kohleverstromung als auch der potentielle Weiterbetrieb von Kernkraftwerken bis Mitte April 2023 (statt Abschaltung Ende 2022).[53]
Gegenstand | Verantwortliche Ministerien | Vom Kabinett verabschiedet |
---|---|---|
Reform des Klimaschutzgesetzes (Aufhebung der CO2-Ziele für einzelne Sektoren) | Wirtschaft und Klimaschutz | 21. Juni 2023 |
Solarpaket (Vereinfachung der Installation von Solarmodulen auf Dächern, Balkonen und Feldern)[54] | Wirtschaft und Klimaschutz | 16. August 2023 |
Einführung der Möglichkeit einer digitalen Verfassungsbeschwerde[55] | Justiz | 23. August 2023 |
Bürokratieentlastungsgesetz[56] | Justiz | 30. August 2023 |
Gegenstand | Verantwortliche Ministerien |
---|---|
Einführung einer Kindergrundsicherung[57] | Familie, Senioren, Frauen und Jugend |
Verbot für an Kinder gerichtete Werbung für ungesunde Lebensmittel[58] | Ernährung und Landwirtschaft |
Einführung einer Aktienrente („Generationenkapital“)[59] | Finanzen |
Senkung des Wahlalters auf 16 für Bundestagswahlen[60] | Inneres |
Wissenschaftszeitvertragsgesetz zur besseren Absicherung von Akademikern in Forschung und Lehre[61] | Bildung und Forschung |
Familienstartzeitgesetz (zwei Wochen Freistellung für beide Elternteile nach Geburt des Kindes)[62] | Familie, Senioren, Frauen und Jugend |
Krankenhausreform | Gesundheit |
Reform des Unterhaltsrechts[63] | Justiz |
Startchancenprogramm zur Förderung von Schulen in sozialen Brennpunkten | Bildung und Forschung |
Reform des Rettungsdienstes | Gesundheit |
Senkung der Mindeststrafe für die Verbreitung von Kinderpornographie[64][65] | Justiz |
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