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Prinzip aus dem naturwissenschaftlichen und rechtswissenschaftlichen Bereich Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Das Alles-oder-nichts-Prinzip bezeichnet ein in vielen naturwissenschaftlichen Bereichen sowie in der Rechtswissenschaft vorkommendes Prinzip.
In der Naturwissenschaft bezeichnet das Alles-oder-nichts-Prinzip ein Prinzip, bei dem ein System aufgrund eines beliebig variierbaren Eingangswertes einen vordefinierten Zustand entweder vollständig (alles) oder gar nicht (nichts) zurückgibt. Dabei muss der Eingangswert einen bestimmten Grenzwert (Schwellenwert) überschreiten.
Abzugrenzen ist das Alles-oder-nichts-Prinzip von Prinzipien, bei denen die Eingangswerte anteilig auf die Ausgangswerte abgebildet werden. Das klassische Beispiel für solch ein anteiliges Prinzip ist das Betätigen des Gas- oder Bremspedals eines Kraftfahrzeugs. Je weiter es durchgetreten wird, desto weiter wird/werden die Drosselklappe geöffnet/die Bremsbeläge gegen die Bremsscheiben gedrückt und somit ein variabler Ausgangswert produziert.
Im deutschen Privatversicherungsrecht bezeichnete das Alles-oder-nichts-Prinzip das Prinzip, nach dem ein nicht vertragsgemäßes Verhalten des Versicherungsnehmers die volle Leistungsfreiheit des Versicherungsgebers als Rechtsfolge verknüpfte. Mit der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes im Jahr 2007 wurde das Alles-oder-nichts-Prinzip durch ein abgestuftes Modell nach dem Grad des Verschuldens des Versicherungsnehmers (Quotenregelung) ersetzt.
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