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Als Abhörschutz bezeichnet man technische Vorkehrungen und die Überprüfung (sog. „Sweep“, s. u.) von Gegenständen und Räumen, um das Abhören (Mithören) von Gesprächen und Datenverkehr zu verhindern.
Eine übliche englischsprachige Bezeichnung ist Technical Surveillance Countermeasures (deutsch „Gegenmaßnahmen gegen technische Überwachung“) mit der gängigen Abkürzung TSCM und der Definition:[1]
“Techniques to detect, neutralize, and exploit technical surveillance technologies and hazards that permit the unauthorized access to or removal of information.”
„Techniken zum Erkennen, Neutralisieren und Ausnutzen technischer Überwachungstechnologien und Gefahren, die einen unbefugten Zugriff auf Informationen oder deren Entfernung ermöglichen.“
Prinzipiell wird zwischen passivem und aktivem Abhörschutz unterschieden.
Der passive Abhörschutz beschäftigt sich mit präventiven Maßnahmen wie z. B. mit:
So kommen z. B. in zu schützenden Räumlichkeiten mitunter Spezialtapeten mit eingewebten Metallgittern zum Einsatz, die im Prinzip wie ein Faradayscher Käfig funktionieren und so eine gewisse elektromagnetische Abschirmung erzielen. Mit dieser Maßnahme wird der Betrieb von Abhöreinrichtungen auf Funkbasis extrem erschwert. Allerdings sollte bedacht werden, dass auch büroübliche Drahtloskommunikation durch eine so abgeschirmte Wand (z. B. via WLAN, Bluetooth, Mobiltelefon, Schnurlostelefon etc.) nicht mehr funktioniert. Das Ministerium für Staatssicherheit der DDR (MfS) setzte in den 1980er-Jahren eine portable Konferenzanlage ein, die den Raum verrauschte und bei der die Kommunikation über Headsets erfolgte.[2]
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, abhörgeschützte Bereiche gemäß dem Zonenmodell des deutschen Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu konzipieren oder abstrahlarme Geräte einzusetzen, wie es im deutschen IT-Grundschutzkatalog des BSI beschrieben ist.[3]
Unter aktivem Abhörschutz versteht man das gezielte Suchen („Sweep“) von Abhörgeräten (Wanzen – im Volksmund daher auch „Wanzensuche“ genannt) u. a. mittels technischer Ausstattung wie z. B.:
Untersucht werden hierbei zumeist technische Geräte (z. B. Telefon, Kopierer, Computer etc.), Einrichtungsgegenstände (z. B. Schreibtische, Sessel, Zierobjekte wie Skulpturen etc.) und Gebäude- bzw. Fahrzeugstrukturen (Wände, doppelte Fußböden, Zwischendecken etc.)
Trotz aller heute verfügbaren Technik sind Sweeps zu einem großen Teil eine manuelle Tätigkeit – insbesondere kabelgebundene oder aufzeichnende Abhörgeräte können nur durch entsprechende visuelle Inspektion gefunden werden. Folgende Tätigkeiten zählen zum Maßnahmenkatalog eines grundlegenden Sweeps:
Ein durchgeführter Sweep stellt immer nur eine Momentaufnahme und somit nur eine Beurteilung der Lage zum Zeitpunkt seiner Durchführung dar. Daher kann es i. A. sinnvoll sein, die Prozedur in regelmäßigen (bzw. auch unregelmäßigen) Zeitabständen oder bei Bedarf (z. B. vor und während wichtiger Besprechungen) zu wiederholen.
Als abhörsicher gilt eine Kommunikationsverbindung oder ein Raum, wenn sie/er nicht abgehört werden kann. Dieser Idealzustand ist in der Praxis jedoch nicht erreichbar (theoretische Ausnahme: die durch Quantenkryptographie gesicherte Kommunikation). Die Risiken können jedoch durch entsprechende Maßnahmen im Rahmen des passiven Abhörschutzes stark minimiert werden. Ein quasi abhörsicherer Besprechungsraum müsste u. a. folgende Ansprüche erfüllen:
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