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gesetzliche Interessensvertretung aller Kinder und Jugendlichen in Österreich Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die Österreichische Bundesjugendvertretung (BJV) ist die gesetzlich verankerte Interessenvertretung und politische Lobby von Menschen bis 30 Jahre in Österreich. Die BJV hat 54 Kinder- und Mitgliedsorganisationen[1]. Sie will die politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Interessen junger Menschen bündeln und ihnen bei der Politik und in der Öffentlichkeit Gehör verschaffen. Den Mitgliedsorganisationen gehören eine Million junge Menschen an.[2]
Bundesjugendvertretung (BJV) | |
---|---|
Rechtsform | gesetzliche Interessenvertretung |
Gründung | 1. Januar 2001 in Wien |
Sitz | Wien |
Zweck | Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen |
Vorsitz | Julian Christian, Rihab Toumi, Sabrina Prochaska, Sabir Ansari |
Geschäftsführung | Eleonora Kleibel |
Umsatz | 946.645 Euro (2019) |
Beschäftigte | 11 (2020) |
Mitglieder | 54 (2020) |
Website | bjv.at |
In ihrer jetzigen Form wurde die BJV am 1. Jänner 2001 durch das Bundes-Jugendvertretungsgesetz (B-JVG) als Nachfolgerin des Österreichischen Bundesjugendringes eingerichtet. Die Agenden der BJV nimmt der Verein Österreichische Kinder- und Jugendvertretung (ÖJV) wahr.
Die Schwerpunkte sind: Bildung, Ausbildung, Beschäftigung, soziale Sicherheit, Ökologie, Partizipation, Politische Bildung, Vielfalt, Antirassismus, Antifaschismus, Geschlechtergerechtigkeit sowie Kinder- und Jugendrechte.[2]
Auf Europäischer Ebene vertritt die Bundesjugendvertretung die Interessen der Österreichischen Kinder und Jugendlichen als Mitglied im Europäischen Jugendforum[3] und bring sich im Advisory Council on Youth (AC) des Europarates ein.[4]
Das Entscheidungsgremium ist nach dem Bundesjugendvertretungsgesetz ein Präsidium, das die Jugendorganisationen der im Parlament vertretenen Parteien, die zwei größten religiösen Jugendorganisationen und zwei weitere zu wählende verbandlich organisierte Jugendorganisationen sowie BundesschülerInnenvertretung, Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft und Österreichische Gewerkschaftsjugend umfasst.[5] Da das Gesetz aber auch vorsieht, dass ein Verein die Aufgaben der Bundesjugendvertretung führen kann, wurde der Verein Österreichische Kinder- und Jugendvertretung (ÖJV) gegründet, dessen operatives Organ, der Vorstand, von den Mitgliedsorganisationen demokratisch gewählt und nicht per Gesetz bestimmt wird.
Der Vorstand besteht aus den vier Vorsitzenden (Vorsitzteam), sowie maximal acht weiteren Vorstandsmitgliedern, die alle zwei Jahre gewählt werden und die laufenden Geschäfte der Bundesjugendvertretung führen. Das geschlechterparitätisch besetzte Vorsitzteam vertritt die BJV nach außen.[6]
Das 2023 gewählte Vorsitzteam besteht aus:[7]
Die BJV hat 36 Kinder- und Jugendorganisationen, 3 Interessenvertretungen und 15 Landesjugendbeiräte und Volksgruppenvertretungen als Mitglieder (54), sowie 2 außerordentliche Mitglieder[8]:
Außerordentliche Mitglieder:
Der Österreichische Bundesjugendring (ÖBJR) wurde am 5. Dezember 1953 von sieben Jugendorganisationen (Katholische Jugend, Katholische Jungschar, Sozialistische Jugend, Gewerkschaftsjugend, Pfadfinder, Evangelische Jugend, Österreichische Jugendbewegung) gegründet und ist die Vorgängerorganisation der Bundesjugendvertretung. Neben der Möglichkeit für die Jugend mit einer Stimme zu sprechen, um dadurch mehr Gewicht gegenüber der Regierung bei Jugendthemen zu haben, war vor allem das Verbot vieler Jugendorganisationen während des Zweiten Weltkriegs eine entscheidende Motivation zur Gründung eines Dachverbands für Jugendorganisationen. So wie auch bei der Bundesjugendvertretung war es das Ziel des Bundesjugendringes als Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen sowie deren Organisationen aufzutreten, sowie als Plattform für Jugendliche von unterschiedlicher weltanschaulicher, religiöser und sozialer Überzeugung gemeinsame Standpunkte zu entwickeln.[9]
Unter den aktiven Mitgliedern des Bundesjugendrings befinden sich bekannte Namen wie Franz Küberl, Josef Höchtl, Erhard Busek (Vorsitzender 1966 bis 1969),[10] Fritz Verzetnitsch, Othmar Karas, Johannes Hahn, Werner Amon, Alfred Gusenbauer oder Josef Cap.[11]
Nach 47 Jahren Interessensvertretung hat der Bundesjugendring 2001 mit der Installierung des Bundesjugendvertretungsgesetzes seine Geschäfte und Aufgaben der Bundesjugendvertretung übergeben,[12] die per Gesetz mehr Mitspracherecht und eine stärkere Einbindung von Jugendorganisationen in die Politik hat.[13]
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