Zuchttauglichkeitsprüfung
Prüfungen bei Hunden, ob die jeweiligen vorgesehenen Rassestandards errreicht wurden / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Zuchttauglichkeitsprüfungen (ZTP) und ähnlich bezeichnete Maßnahmen (Zuchtausleseprüfung, Zuchtzulassungsprüfung etc.) sind von Zuchtverbänden in deren Statuten vorgeschriebene Prüfungen, die gewährleisten sollen, dass der Entwicklungs- und Gesundheitszustand sowie die genetischen Veranlagungen die aufgestellten Zuchtziele für die jeweilige Rasse gewährleisten.
In der Hundezucht ist die Zuchttauglichkeitsprüfung ein wesentliches Element für die Zuchtwertschätzung eines Hundes, wenn hierbei der individuelle Phänotyp eingehend begutachtet wird. Neben der Bewertung des Erscheinungsbildes und des Verhaltens von für die Zucht in Frage kommenden Hunden sind auch Gesundheitsmerkmale von Bedeutung. Für einzelne Erbanlagen kann das Ergebnis einer DNA-Analyse zur Bestimmung des Genotyps die Einschätzung des Zuchtwerts erleichtern.[1][2][3]
Die rassespezifische Gestaltung der Zuchtzulassungsprüfung obliegt bei Mitgliedsvereinen des VDH aufgrund der föderalen Struktur des Verbandes den einzelnen Rassehunde-Zuchtvereinen.[4] Die Zuchtverbände erfüllen mit der Durchführung von Zuchttauglichkeitsprüfungen ihre Verpflichtung, den Maßgaben in der allgemeinen Zuchtordnung ihres Dachverbandes Rechnung zu tragen. Da die Erfordernisse rassespezifisch sind, gibt es keine einheitliche Regelung, sondern die Zuchtverbände legen die Vorgaben im Einzelnen in der für ihre Rasse geltenden Zuchtordnung selbst fest. Ein Hundebesitzer, der seinen Hund eventuell als Zuchttier verwenden möchte, wendet sich an den Rassezuchtverein, bei dem sein Hund im Zuchtbuch geführt wird, und richtet sich nach den Vorgaben dieses Vereins bzw. des Vereins, in dem er Mitglied ist.