Ya d’ar brezhoneg (deutsch Ja zum Bretonischen) ist eine Kampagne des Ofis publik ar Brezhoneg, um den Gebrauch und die Verbreitung der bretonischen Sprache zu fördern.
Die Kampagne gliedert sich in zwei Teile: die Vereinbarung (accord) für Unternehmen und Körperschaften sowie die Charta (charte) für Gemeinden und Gemeindeverbände. Das Prinzip besteht darin, die bretonische Sprache mit zumeist einfachen Maßnahmen in die eigene alltägliche Tätigkeit zu integrieren.
Die Kampagne wurde am 5. Oktober 2001 in Carhaix feierlich gestartet, als die ersten 178 Privatunternehmen eine Vereinbarung unterzeichneten. Im Jahr 2004 wurde die Kampagne mit der Charta auf Gemeinden ausgeweitet, im Jahr 2006 auf Gemeindeverbände.
Bis April 2018 haben 765 Privatunternehmen aus verschiedenen Branchen die Vereinbarung unterzeichnet. Gleichzeitig haben 199 Gemeinden und 14 Gemeindeverbände die Charta angenommen.
Die Charta umfasst 40 Maßnahmen bzw. Kriterien, von denen eine Gemeinde oder ein Gemeindeverband – je nach Stufe – zwischen fünf und 30 umsetzen oder erfüllen muss.
Aufstellen zweisprachiger Ortsschilder mit identischem Schrifttyp gleicher Größe
zweisprachige Einladungen zu von der Gemeinde organisierten kulturellen Veranstaltungen
zweisprachiger Anrufbeantworter in der Gemeinde
Aufstellen zweisprachiger Straßenschilder auf sämtlichen Straßen
Verwendung eines zweisprachigen Gemeindelogos
Bewerben der Vereinbarung (accord) Ya d’ar Brezhoneg bei örtlichen Unternehmen und Körperschaften durch die Gemeinde
zweisprachige Formulare für häufigste Verwaltungsvorgänge (Hochzeit, Geburt, Todesfälle usw.)
langfristige Festlegung der Maßnahme mithilfe des Ofis publik ar Brezhoneg, welches für die Nachverfolgung sorgt
zweisprachige Beschilderung am und im Rathaus
zweisprachige Beschilderung an den anderen kommunalen Gebäuden
Aufstellen zweisprachiger Verkehrszeichen
Untersuchung der Gemeinde zur gewünschten zweisprachigen Ausbildung bei Eltern schulpflichtiger Kinder
finanzielle oder technische Unterstützung bei der Einrichtung oder Entwicklung der zweisprachigen Schulausbildung in der Gemeinde
zweisprachige Website der Gemeinde
zweisprachige Visitenkarten für Gemeindevertreter
zweisprachiger Briefkopf
zweisprachiges Editorial des Amtsblatts
zweisprachige Einladungen für von der Gemeinde organisierte nicht-kulturelle Veranstaltungen
zweisprachige Beschreibung des örtlichen Kulturerbes
Beteiligung der Gemeinde an der Kampagne des Ofis publik ar Brezhoneg für die Förderung von Bretonischkursen für Erwachsene
zweisprachige Beschriftung der kommunalen Geräte und Fahrzeuge
Einräumen der Möglichkeit einer zweisprachigen Hochzeitszeremonie und entsprechende Mitteilung an die Öffentlichkeit
Beauftragen einer toponymischen Untersuchung durch das Ofis publik ar Brezhoneg, um eine Beschilderung einzurichten, die das linguistische Erbe der Gemeinde würdigt
Untersuchung der Gemeinde zu den Bretonischkenntnissen
Finanzierung der freiwilligen beruflichen Weiterbildung zum Erlernen oder Perfektionieren des Bretonischen für die Gemeindeamitarbeiter
Begrüßung in den kommunalen Einrichtungen möglich und klar gekennzeichnet
Finanzhilfen für Unternehmen, die sich für echte Zweisprachigkeit entscheiden
systematische zweisprachige Beschilderung
Einrichtung eines Bestands von bretonischen Büchern in der kommunalen Bibliothek, der regelmäßig mit neuen Veröffentlichungen erweitert wird
Aufstellen zweisprachiger Straßenschilder für erneuerte oder neu geschaffene Wege und Straßen
finanzielle oder technische Unterstützung bei der Einrichtung einer bretonischsprachigen Kinderkrippe in der Gemeinde oder auf gemeindeübergreifender Ebene
finanzielle oder technische Unterstützung bei der Einführung des Bretonischen in den Schulen der Gemeinde
finanzielle oder technische Unterstützung bei Einrichtung eines bretonischsprachigen Freizeitzentrums
Berücksichtigung der Sprachkenntnisse bei Einstellungen
zweisprachige Einleitung offizieller Reden
Vereinbarungen mit benachbarten Gemeinden, um die Einschulung von Kindern in zweisprachigen Klassen zu ermöglichen
jährliche Planung der Aufführungen und Veranstaltungen in bretonischer Sprache im kommunalen Kulturzentrum
zweisprachige elektronische Hinweisschilder
Erfassung der bretonischen Sprache bei demografischen Untersuchungen, um die langfristige Sprachpolitik der Gemeinde zu bewerten
Integration und klarer Hinweis auf Zweisprachigkeit in den Lastenheften neuer kommunaler Projekte
Mit der Stufe 1 muss die Gemeinde mindestens fünf Maßnahmen umsetzen. Dabei ist Punkt 1 obligatorisch, die anderen Maßnahmen können frei gewählt werden. Für Stufe 2 sind mindestens zehn Maßnahmen umzusetzen. Die Punkte 1 bis 3 obligatorisch, die anderen sieben Maßnahmen stehen zur freien Wahl.
Die dritte Stufe verlangt fünfzehn erfüllte Kriterien, zu denen die Maßnahmen 1 bis 8 gehören müssen. Mit der höchsten und vierten Stufe sind dreißig Kriterien einzuhalten. Dabei sind die Maßnahmen 1 bis 13 und 29 bis 35 obligatorisch.