Wohnungseigentümergemeinschaft
Rechtsbegriff im Wohnungseigentumsrecht / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Dieser Artikel beschreibt die Situation in Deutschland; zur Situation in Österreich siehe Eigentümergemeinschaft.
Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) oder Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) ist im Wohnungseigentumsrecht in Deutschland die Gesamtheit der Teil- und Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentumsanlage. Der Begriff Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wird auch in § 9a WEG verwendet und vermeidet die Doppeldeutigkeit der Abkürzung WEG für das Wohnungseigentumsgesetz und für die Gemeinschaft.