Wirtschaftsgut (Steuerlehre)
Begriff in der Wirtschaft / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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In der Steuerlehre bezeichnet der Rechtsbegriff Wirtschaftsgut die Bewertungsobjekte, die das Betriebsvermögen oder Privatvermögen bilden. Der Begriff ist innerhalb der Steuergesetze nicht legal definiert. Nach der Rechtsprechung umfasst er jedes nach der Verkehrsanschauung im Wirtschaftsleben selbständig bewertbare Gut, das in seiner Einzelheit von Bedeutung und bei einer Veräußerung greifbar ist.