Widerruf (Verwaltungsakt)
Korrektur einer Behördenentscheidung. / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Der Widerruf ist eine der im deutschen Verwaltungsverfahrensrecht vorgesehenen Möglichkeiten, mit denen eine Behörde einen fehlerhaften Verwaltungsakt korrigieren kann. Der Widerruf ist ebenso wie die Rücknahme ein Unterfall der Aufhebung. Während es aber bei der Rücknahme um Verwaltungsakte geht, die schon bei Erlass fehlerhaft waren, kommt der Widerruf bei Verwaltungsakten in Betracht, die bei ihrem Erlass rechtmäßig waren und erst später aus bestimmten Gründen rechtswidrig geworden sind.