Direktionsrecht
Recht, Arbeitsanweisungen zu erteilen (Deutschland) / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Das Direktionsrecht (auch Weisungsrecht) ist in Deutschland das Recht des Arbeitgebers auf Grundlage des Arbeitsvertrages gegenüber dem Arbeitnehmer, (An-)Weisungen zu erteilen.
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Weisungsrecht ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel. Zur Problematik des Weisungsrechts zwischen Landesjustizministern und Staatsanwaltschaften in Deutschland, siehe Weisungsgebundenheit bei Staatsanwaltschaften.