Waisengeld
Versorgung eines Kindes eines verstorbenen Beamten / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Waisengeld bezeichnet im Recht der Beamtenbesoldung die Versorgungsbezüge, die ein Kind eines verstorbenen Beamten regelmäßig wiederkehrend beziehen kann. In der Sozialversicherung ist die Bezeichnung Waisenrente üblich.
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Beim Tod eines Bundesbeamten erhalten der hinterbliebene Ehegatte und die Abkömmlinge einmalig ein Sterbegeld als Zuschuss zu den Beerdigungskosten in Höhe des Zweifachen der Dienstbezüge (§ 18 BeamtVG).