Vormundschaft
gesetzlich geregelte rechtliche Fürsorge für eine unmündige Person, der die eigene Geschäftsfähigkeit fehlt, sowie für das Vermögen dieser Person / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Vormundschaft (von althochdeutsch munt ‚Schirm, Schutz, Gewalt‘) bezeichnet die gesetzlich geregelte rechtliche Fürsorge für eine unmündige Person (Mündel, veraltet Vogtkind), der die eigene Geschäftsfähigkeit fehlt, sowie für das Vermögen dieser Person.