Vorgesellschaft
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Grundsätzlich entstehen juristische Personen erst mit ihrer Eintragung ins Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister.
Es ist jedoch allgemein anerkannt, dass schon vor dieser Eintragung zwischen den Gründern ein Gesellschaftsverhältnis entsteht: die sog. Vorgesellschaft. Sie bildet ein notwendiges Durchgangsstadium im Prozess der Gründung einer Körperschaft. Sie beginnt mit Zustandekommen des Gesellschaftsvertrages und endet mit Eintragung ins jeweilige Register.
Somit kommen Vorgesellschaften bei allen Körperschaften in Betracht. Die am häufigsten vorkommende Vorgesellschaft ist die Vor-GmbH.