Vollzugskraft
Angehörige des öffentlichen Dienstes, die hoheitsrechtliche Befugnisse ausüben einschließlich der Befugnis zur Anwendung unmittelbaren Zwangs / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Vollzugskräfte oder Vollzugsbedienstete sind Angehörige des öffentlichen Dienstes, die hoheitsrechtliche Befugnisse zur Vollstreckung von Gesetzen, Verordnungen, Urteilen, Beschlüssen oder Verfügungen ausüben. Dabei handelt es sich vor allem um die Befugnis zur Anwendung unmittelbaren Zwangs, Pfändungen und Bußgeldbescheide.(§ 1 UZwG). (Art. 33 Abs. 4 GG)[1] Diese Personen nennt man Vollzugsbeamte bzw. Vollstreckungsbeamte. Es können aber auch Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst sein, etwa in der kommunalen Verkehrsüberwachung[2] oder im Strafvollzug (§ 155 Abs. 1 Satz 2 StVollzG).
Grundsätzlich wird zwischen aktiven und passiven Vollstreckungsbeamten unterschieden. Zu den aktiven Vollzugsbeamten zählen sämtliche, welche Maßnahmen zur Vollstreckung aktiv durchführen. Dazu zählen in Deutschland Gerichtsvollzieher(innen), Ordnungsbeamte, Polizisten, Zöllner(innen), Justizwachtmeister(innen), Justizvollzugsbeamte, BfV-Agenten und Bundeswehrsoldaten. Passive Vollstreckungsbeamte sind Amtsträger, welche Vollstreckungsmaßnahmen zwar anordnen, jedoch nicht selbst physisch durchführen und daher passiv handeln. Zu diesen zählen in Deutschland Staatsanwälte, Haftrichter, BND- und MAD-Agenten und Beamte des Finanzamts.