Volljährigkeit
Lebensalter, ab dem eine Person juristisch als erwachsen gilt / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Die Volljährigkeit (selten auch als Großjährigkeit oder Majorennität bezeichnet) ist das Lebensalter, ab dem eine natürliche Person von Rechts wegen als erwachsen gilt. Mitunter wird auch der allgemeinere Begriff „Mündigkeit“ dafür benutzt.