Volkskirche
Gruppenbegriff, geprägt durch Friedrich Schleiermacher / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Volkskirche (Begriffsklärung) aufgeführt.
Mit Volkskirche bezeichnet man heute in der Regel jene Kirchen, zu denen größere Teile eines Volkes gehören. Volkskirchen in diesem Sinne sind in Deutschland die evangelischen Landeskirchen und die römisch-katholische Kirche. Davon zu unterscheiden sind die oft privatrechtlich organisierten Minderheitskirchen. Diese verstehen sich in vielen Fällen als Bekenntniskirchen.