Volksgesetzgebung in Hamburg
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Mit der Volksgesetzgebung in der Freien und Hansestadt Hamburg übt das Stimmvolk den Gesetzgebungsprozess unmittelbar aus. Es kann sich damit selbst Gesetze geben, diese ändern oder aufheben, ohne den Umweg über die repräsentativen Demokratie (indirekte Demokratie), also der Wahl von Volksvertretern in das Landesparlament, beschreiten zu müssen. Die moderne Volksgesetzgebung als Teil der direkten Demokratie des Landes, wurde neuerlich 1996 eingeführt.
Die Instrumente Bürgerbegehren und Bürgerentscheid sind hingegen kein Teil der Volksgesetzgebung, da sie nur auf der Ebene der Hamburger Bezirke angewandt werden (entspricht der kommunalen Ebene in einem Flächenstaat) und dort keine Gesetzgebungskompetenz liegt.