Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
bundesweit verbindliche Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie in Deutschland / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (sog. Viertes Bevölkerungsschutzgesetz) ist ein Artikelgesetz, mit dem das Infektionsschutzgesetz sowie das Dritte und Fünfte Buch Sozialgesetzbuch geändert wurden.
Basisdaten | |
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Titel: | Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite |
Kurztitel: | Viertes Bevölkerungsschutzgesetz (nicht amtlich) |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Erlassen aufgrund von: | Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG |
Rechtsmaterie: | Infektionsschutzrecht |
Erlassen am: | 22. April 2021 BGBl. I S. 802 |
Inkrafttreten am: | überw. 23. April 2021 |
GESTA: | M059 |
Weblink: | Text des Gesetzes |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Art. 1 Nr. 2 setzte die bis zum 30. Juni 2021 befristete sogenannte „Bundesnotbremse“ oder „Corona-Notbremse“ in Form des neuen § 28b des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Kraft. Der Paragraph beschreibt bundesweite einheitliche Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie in Deutschland, die alle, bis auf die Homeoffice-Regelung, Inzidenz-abhängig waren.
Andere Bestandteile des Vierten Bevölkerungsschutzgesetzes enthielten keine Befristungen, insbesondere nicht der Text des § 28c IfSG, der die Verordnungsermächtigung für besondere Regelungen für Geimpfte, Getestete und vergleichbare Personen enthält.